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Jagdgeschichte

Die Jagd stellt ein Urbedürfnis des Menschen dar. Schon seit über 10.000 Jahren erlegen Menschen Tiere, um ihr Fleisch zu essen, aus dem Fett den Talg zum Beleuchten und Brennen und aus den Tierfellen Kleidung zu gewinnen, aus ungegerbtem Leder ihre Behausungen zu bauen. Knochen wurden für Speer- und Pfeilspitzen sowie Messer und Sehnen für die Bogen und zum Binden und Nähen verwendet. Mit der Sesshaftwerdung der Menschen trat die Jagd hinter dem Ackerbau zurück, da das Sammeln von Früchten und das Beernten von Feldern sicherer und bequemer waren. Die Jagd wurde zu einem sportlichen, gefährlichen Ereignis, dem nur noch Einzelne oder Jägergruppen nachgingen. Im 6. Jahrhundert begannen die fränkischen Könige ihre Jagdgründe zu sichern und die Hohe Jagd als das Recht des Herrschers auszubauen. Königswälder und Krongüter, so genannte „Forestes“ wurden in der Karolingerzeit in der Nähe der Pfalzen zu königlichen Bannforsten, wie z. B. der hiesige Wildbann Dreieich, in dem auch DA lag. Zur Verwaltung der Reichswälder wurden Bannvögte oder Forstmeister eingesetzt, die durch Lehnsgüter und Privilegien besoldet wurden.

In der Mitte des 13. Jahrhunderts zerfiel das königliche Jagdprivileg und ging schließlich an die Territorialfürsten; die Kaiser jagten dort schließlich als Gäste in dem Herrschaftsbereich der Landesherren; so zuletzt Kaiser Karl VII. 1744 im Hessen-Darmstädtischen Forst „Mitteldick“. Die Landesherren erließen strenge Jagdordnungen. Bürger und Bauern waren bis auf wenige Ausnahmen von der Jagd ausgeschlossen. Die Landbevölkerung litt unter den Schäden, die äsendes Wild oder reitende Jagdgesellschaften auf den bestellten Feldern verursachten. Die Bauern empörten sich außerdem über die hohen Strafen für Jagdfrevel und die vielfältigen Formen der Jagdfron, z. B. die Pflicht, Jagdhunde zu halten. Unter Landgraf Ludwig V. und seinem Oberjägermeister Georg Bernhard von Hertingshausen wurden immer strengere Fronden und Strafen verhängt. Das skizziert den Anfang der Jagdlandgrafenzeit im Absolutismus. Nur gegen Geldabgaben durfte Brenn- und Nutzholz geschlagen, Leseholz und Gras nicht mehr unentgeltlich aus den Gemeindewäldern geholt werden. Außerdem wurden das Sammeln der Laubstreu sowie die Weide- und Mastmöglichkeiten stark eingeschränkt. Aufzeichnungen über die Weidegerechigkeiten sind größtenteils im Dreißigjährigen Krieg untergegangen. Fast gleichzeitig stieg der Wildbestand so an, dass die Tiere aus Hunger über die Felder und Gärten herfielen. Das Wild durfte weder mit Waffen vertrieben noch mit Hunden gehetzt werden. Der Kampf für das alte Recht, als Jagd, Fischfang und Waldnutzung allen zustand, war ein wichtiger Bestandteil der Auseinandersetzungen während des Deutschen Bauernkriegs von 1524 bis 1526. Der Aufstand scheiterte. Jagen blieb herrschaftliches Vergnügen. Zugleich entwickelt sich eine immer aufwändigere Jagdkultur: Eingestellte Jagden als arenenartiges Schau- und Totschießarrangement, Sau- und Hirschhatzen als gefährlich-strapaziöses Jagd-Kampferlebnis, Pirsch- und Fallenjagden, Beizjagden aus festlichen Anlässen, Wasser-, Lustkampfjagden und das tierquälerische Fuchsprellen als Auswüchse eines immer größeren Prunk- und Prachtgehabes auf Kosten der armen Leute, der gequälten Tiere und der maroden Staatsfinanzen griff um sich.

Eine Besonderheit der Barockzeit stellt die aus Frankreich übernommene Parforcejagd dar, die 1708 durch Landgraf Ernst Ludwig in DA eingeführt wurde. Diese Jagdfeste wurden als „Gesamtkunstwerk“ inszeniert, erforderten einen ungeheuer aufwändigen Jagdapparat, um der architektonisch heiteren überformten Natur aus Schneisensternen, symmetrischen Gärten und Alleen als Landschaftskulisse einen glanzvollen Rahmen zu verleihen und als Jäger dem schnellen Wild an Geschicklichkeit und Schnelligkeit überlegen zu sein. Bei diesen Parforcejagden wurde der vom Besuchsknecht angejagte Hirsch mit Pferden und Hunden so lange gehetzt, bis er sich ermattet den Verfolgern stellte, die ihn dann mit großer Zeremonie abfingen und das Fleisch zur Belohnung den Hunden „als Genossen“ verfütterten. Noch heute künden Jägerhöfe, Jagdhäuser und Parforcesterne davon. Landgraf Ludwig VIII. setzte die Jagdtradition fort. Er hielt regelmäßig Jagdhoflager in den vielen Jagdhäusern, unterhielt eine Hofkapelle, beschäftigte Hofmaler und bezog zeitweise das Jagdschloss Kranichstein als Residenz. Neben Bildnissen, Kupferstichen, Handskizzen, Blechtafeln und Erinnerungspfählen sind Jagdskizzenbücher und ein Jagdatlas erhalten. Die kapitalen Hirschtrophäen ließ Ludwig auf geschnitzte barocke Holzköpfe aufsetzen, die toten Hirsche von dem Hofmaler Georg Adam Eger nach dem Leben porträtieren und die Porträts durch den Kupferstecher Johann Elias Ridinger vervielfältigen. Diese schmücken noch heute den Großen Hirschsaal im Jagdschloss Kranichstein. Ludwig VIII., genannt der Jagdlandgraf, ließ aus Gründen der Repräsentation und Selbstdarstellung die fürstlichen Jagdfeste, an erster Stelle die Parforcejagden, auf großformatigen Gemälden festhalten. Sein Nachfolger Ludwig IX. verbot 1768 die Parforcejagd, er dezimierte das Jagdpersonal und baute eine nachhaltige Forstwirtschaft auf.

Für Verstöße gegen die landesherrlichen Forst- und Jagdordnungen verhängte die Obrigkeit drastische Strafen, die von Geld- über Gefängnis- bis zu Leibesstrafen reichten. In Hessen-Darmstadt kam es wegen Hungers oder den Fronden oft zu Handgreiflichkeiten zwischen Bauern und den Jagdbediensteten. Die Jagdmissstände und die durch sie hervorgerufene Not trugen seit dem frühen 18. Jahrhundert zur Auswanderung aus Deutschland bei. In Hessen-Darmstadt änderte sich einiges, weil Ludwig IX. und Großherzog Ludewig I. (1790-1830) wenig jagten, eine fortschrittliche Forstwirtschaft betrieben und damit die Äcker der Bauern und den Staatshaushalt schonten. Zu Beginn der Revolution 1848/49 zogen zu allem entschlossene Bauern mit Äxten, Sensen und Flinten bewaffnet vor die Tore der Schlösser oder vor die Rent- und Forstämter, plünderten die Archive und verbrannten Grundbücher, Schuldurkunden und die Verzeichnisse mit den abzuverlangenden Fronleistungen, zogen in die Wälder, veranstalteten regelrechte „Treibjagden“ und verringerten damit den Wildbestand in einigen Regionen drastisch. Verhasste Forstbeamte bekamen die lange angestaute Wut handgreiflich zu spüren. Zu den bäuerlichen Forderungen gehörten die restlose Aufhebung der Feudallasten, die Beseitigung des adligen Jagdprivilegs, die Befreiung von der Forstpolizei sowie die Entfernung rücksichtsloser Beamter und allzu eifriger Förster. Die Probleme der Jagd wurden dann in der Grundrechts-Debatte in der Frankfurter Nationalversammlung diskutiert. Schließlich wurde die entschädigungslose Beseitigung der Jagdfron und des Jagdregals auf fremdem Besitz beschlossen. Damit war das uralte Vorrecht des Adels an der Jagd beseitigt. Obwohl die Revolution am Widerstand der alten Kräfte 1849 scheiterte, wurden die Sonderrechte der Standesherren und die feudalen Jagdverhältnisse nicht wieder hergestellt. Im Großherzogtum Hessen-Darmstadt wurde, wie in vielen deutschen Staaten, Anfang März 1848 eine liberale Regierung gebildet. Diese erließ am 06.07.1848 eine Verfügung, welche die gesetzliche Ordnung wieder herstellen sollte, wenig später wurde die Forstpolizei erneut verschärft. Die Jagdvorrechte des Adels wurden zwar restauriert, aber für ablösbar erklärt. Dies bedeutete, dass eine einmalige Entschädigung gezahlt wurde, aber fortan die Jagdausübung kein adliges Vorrecht mehr war. Die Vergabe von Jagdrevieren regelten von nun an die Gemeinden. Die Jagd erhielt einen zunehmend bürgerlichen Charakter.

1918 wurden alle Jagdgegenstände der großherzoglichen Familie auf Jagdschloss Kranichstein versammelt und unter Hofmarschall Kuno Graf von Hardenberg ein Jagdmuseum (Museum Jagdschloss Kranichstein) eingerichtet. Dieses wurde von der Stiftung Hessischer Jägerhof übernommen und als Barockmuseum von Ernst Hofmann 1953 neu eröffnet. Nach zehnjähriger Renovierungszeit des Jagdschlosses wurde 1999 das Jagdmuseum unter Arnulf Rosenstock neu gestaltet und als allgemeines Jagd- und Jagdwaffenmuseum unter Berücksichtigung territorialgeschichtlicher Zeitzeugnisse didaktisch optimiert und gestaltet.

Lit.: Höfische Jagd in Hessen. Ereignis, Privileg, Vernügen, hrsg. von Kulturstiftung des Hauses Hessen, Museum Schloss Fasanerie, Petersberg 2017.