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Natur- und Landschaftsschutz

(s. a. Institut für Naturschutz) Wegen der Besonderheiten von Natur und Landschaft gerade im Ballungsraum Rhein-Main stehen große Teile der Umgebung DAs nach hessischem Naturschutzrecht unter Schutz. So sind v. a. nahezu der gesamte Waldgürtel DAs (Waldgeschichte) und große Teile des Oberfelds als Landschaftsschutzgebiete (Zone II) ausgewiesen. Hier bestehen strenge Auflagen für eventuelle Veranstaltungen und Bauvorhaben. In Teilen des Griesheimer Sands und der Eberstädter Streuobstwiesen (Zone I) gelten darüber hinaus besondere Auflagen zum Schutz der seltenen Vögel wie Wendehals, Brachpieper und Heidelerche. Im gesamten Stadtgebiet sind zahlreiche alte und schöne Bäume und Baumreihen (Kastanienallee, Schepp Allee, Platanenallee, Maulbeerallee) als Naturdenkmale (ND) unter Schutz gestellt. Dies gilt auch für einige kleinere Dünen wie das Hickebick in Eberstadt, die Stahlberge in Arheilgen und die Pfungstädter Düne. Größere, komplexere Flächen, wie die Griesheimer Düne mit Eichwäldchen, ehemaliger August-Euler-Flugplatz (Flugplätze), Lerchenberg und Kerresbelle, Ulvenbergdüne, Brömster, die Bessunger Kiesgrube, die Feuchtwiesen der Darmbachaue, die Scheftheimer Wiesen, Silzwiesen, Mörsbacher Grund und Heegbachaue (Feuchtwiesen) mit ihrem wertvollen Tier- und Pflanzenbestand dagegen sind als Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen. Auch kleinere Feuchtgebiete wie Goetheteich mit Felsen, Forellenteich am Böllenfalltor und zwei Flächen am Kranichsteiner Güterbahnhof sind als Naturschutzgebiete durch die Stadt DA geschützt. Nach europäischem Recht wurden in jüngster Zeit darüber hinaus größere Flächen gemeldet, die als Flora-Fauna-Habitate (FFH-Gebiete) bewahrt werden sollen. Die Nennung erfolgte nach Kriterien der EU. So wurden v. a. Binnendünen und Pfeifengraswiesen, aber auch Buchen- und Eichen-Hainbuchenwälder ausgewählt. Dies gilt neben den genannten Naturschutzgebieten auch für große Teile des Kranichsteiner Forsts, des Herrgotts- und Dommerbergs in Bessungen, für den Weißen Berg in der Eberstädter Tanne, den Griesheimer Sand und die Eberstädter Streuobstwiesen. In FFH-Gebieten gilt ein generelles Verschlechterungsverbot, die Mitgliedsstaaten haben für den Erhalt der wertvollen Bestände zu sorgen. Insgesamt sind mehr als 3.100 ha des Stadtgebiets als ND, NSG oder FFH-Gebiete geschützt, der größte Teil davon im Wald. Darüber hinaus ist der Wald der Fasanerie nach Forstrecht als Bannwald unter Schutz gestellt. Außerdem läuft ein Antrag der Stadt DA beim Regierungspräsidium DA zur Ausweisung eines großen Teiles des Westwaldes ebenfalls als Bannwald.