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Landesregierung

Eine eigene Darmstädter Landesregierung existierte erst seit 1567, als die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt als Folge der Erbteilung Philipps des Großmütigen entstand. Bis zum Ende des Ancien Régime gab es für die hessischen Nebenlinien gemeinsame „Samtinstitutionen“ (z. B. Landstände, Samtarchiv in Ziegenhain), in denen der hessische Gesamtstaat quasi überdauern sollte. Bis zum Erbfall an Hessen 1479 und auch danach war DA Sitz des Oberamts der Obergrafschaft Katzenelnbogen. 1567 trat neben den bisherigen Oberamtmann ein Kanzler, die zusammen die Darmstädter (Landes-)Regierung oder Kanzlei bildeten, später erweitert durch zwei gelehrte Räte. Arbeitsgrundlage war seit 1587 die Kanzleiordnung. Die Landesregierung, die seit 1585 im Kanzleibau des Schlosses untergebracht war, war zuständig für Eingaben der Untertanen, Ehe- und Lehnsachen, Vergleichssachen und Rechtstreitigkeiten zwischen Landgrafen und Untertanen, ferner Appellationen von den Untergerichten (Gerichtsbarkeit). Zentrum der Regierung blieb aber der Landgraf selbst, unterstützt von einem Kammersekretär. In den 1590er Jahren erfolgte der Aufbau einer Rentkammer als separater Finanzbehörde. Daneben entwickelte sich eine separate Hofverwaltung. Weitgehend selbstständig, aber Teil der Landesregierung war die kirchliche Organisation, wobei dem Landesherrn seit der Reformation das Summenepiskopat zukam; in DA wurde 1568 für den Oberpfarrer eine Superintendentur geschaffen (Kirchengeschichte).

Im Laufe des 17. Jahrhunderts weiteten sich die Amtsgeschäfte der Landesregierung aufgrund der Regierungsordnung von 1619 allmählich aus, was im 18. Jahrhundert zu einer voll entfalteten und typischerweise kollegial organisierten Landesregierung des Spätabsolutismus führte: An der Spitze stand das Geheime Ministerium unter Leitung des Staatsministers (1772-80 der als Staatsrechtler bekannte Friedrich Carl von Moser) mit Geheimen Räten, Geheimer Kanzlei, Archiv und Registratur. Die Ratssitzungen fanden immer montags und freitags statt. Abteilungen der Landesregierung waren das Oberappellationsgericht (identisch mit dem Geheimen Rat), die Regierung zu DA, der Justizsenat, der Lehnshof unter der Leitung eines Lehnsprobstes, das Konsistorium (Kirchenverwaltung), der Kriegsrat, bestehend aus einem Generalleutnant, zehn höheren Offizieren und zwei zivilen Kriegsräten, die Rentkammer mit einem Präsidenten sowie dem Rechnungsdepartement (Rechnungsprüfung), das Oberforstamt sowie verschiedenen Deputationen und Kommissionen als Landesoberbehörden. Untergebracht war die gesamte Landesregierung im 1787-80 eigens errichteten Kollegiengebäude. Besonders unter Minister Moser wurde versucht, die Verwaltung rationeller zu gestalten. Die Beamtenschaft war im Gegensatz zu anderen deutschen (Klein-)Staaten stark bürgerlich geprägt.

Mit der Errichtung des Großherzogtums und nach der Verfassung von 1820 wurde eine moderne Ministerialverwaltung mit drei Ministerialdepartements, darunter das des Innern und der Justiz, eingerichtet. Ebenso hielt die Gewaltenteilung allmählich Einzug (1848: Abtrennung des Justizressorts). 1864 bestand die Landesregierung neben dem Staatsminister aus den verantwortlichen Ministern des Großherzoglichen Hauses, des Äußeren, des Innern und der Justiz (auch für Schul- und Gesundheitsangelegenheiten zuständig), der Finanzen sowie dem Kriegsministerium. Ab 1874 war der Präsident des Gesamtministeriums als Staatsminister auch Minister des Großherzoglichen Hauses und des Äußeren (bis 1918), 1897-1921 gab es ein eigenes Justizministerium. Der Staatsminister und die Ministerien bildeten zusammen als „unmittelbare Centralbehörde“ das Staatsministerium. Daneben fungierte ein Staatsrat als Gremium für wichtige Staatsangelegenheiten und Ressortkonflikte. Mit der Militärhoheit des Deutschen Reichs entfiel nach 1871 das Kriegsministerium. Der Großherzog selbst beschränkte sich nach 1871 im Wesentlichen auf repräsentative Aufgaben. 1894 gab es als weitere Zentralbehörden die Oberrechnungskammer (Landesrechnungshof), den Verwaltungsgerichtshof, das Oberkonsistorium und die Kabinettsdirektion, über die der Großherzog seine Rechte ausüben ließ.

Mit der Verfassung des Volksstaats Hessen von 1919 wurde ein Gesamtstaatsministerium mit einem Staatspräsidenten und fünf Ressorts eingeführt: Inneres, Finanzen, Justiz (ab 1922 Personalunion mit dem Innenminister, ab 1928 mit dem Finanzminister), Kultus und Bildungswesen (ab 1928, zuvor: Landesamt für das Bildungswesen) und seit 1921 Arbeit und Wirtschaft. Das Büro des Staatspräsidenten war zuständig für die Koordinierung der Regierungsarbeit, die im Rahmen der so genannten „Daseinsvorsorge“ zu einer steten Ausdehnung des öffentlichen Bereichs führte (1914 gab es 3.541 Planstellen für Landesbeamte, 1928 waren es 12.383). Für Hessen war typisch, dass die Ministerien bei organisatorischer Eigenständigkeit häufig in Personalunion geführt wurden. Im Übrigen handelte es sich im Wesentlichen um eine zweistufige Verwaltung, die z. B. auf Regierungspräsidien verzichtete (z. B. 1879 Aufhebung von Finanz- und Steuermittelbehörden,). 1931/32 in der allgemeinen Krise der Weimarer Republik regierte die Landesregierung auf dem „Verordnungswege“.

1933 wurde das alte System der Landesregierung durch „Gleichschaltung“ und Einführung des „Führerprinzips“ (siehe Nationalsozialismus) beseitigt: Nach kurzer Amtszeit des NSDAP-Staatspräsidenten Ferdinand Werner sowie des Reichskommissars Heinrich Müller und seines Stellvertreters Werner Best wurde 1935 Jakob Sprenger, Gauleiter für Hessen-Nassau, als „Reichsstatthalter und Führer der Landesregierung in Hessen“ eingesetzt (1935). Statt Ministerien mit eigener Ressortverantwortung gab es nur noch unselbstständige Ämter und Abteilungen. Das Personalamt und das Geheime Staatspolizeiamt DA (1934/35, Polizei) unterstanden dem Reichsstatthalter direkt, ansonsten verteilten sich nach Aufhebung des Staatsministeriums 1935 die klassischen Regierungsaufgaben auf zehn Abteilungen (1936), deren Leitung durch das Reichsstatthalter-Büro unter Staatsrat Heinrich Reiner als „Stellvertreter des Reichsstatthalters“ erfolgte. Die drei hessischen Provinzen Rheinhessen, Oberhessen und Starkenburg wurden am 01.04.1937 aufgehoben, DA wurde nicht mehr „Landeshauptstadt“, sondern „Behördensitz“ genannt. Damit war die Landesregierung in der NS-Machtmaschinerie aufgegangen. In der Brandnacht wurden zahlreiche Behördengebäude zerstört, was teilweise den Totalverlust der Akten zur Folge hatte (z. B. Kultusministerium). Mit der Verfügung der amerikanischen Militärregierung vom 19.09.1945 ging der Volksstaat Hessen im neuen Land „Groß-Hessen“ auf; damit endete die 378 Jahre währende Geschichte einer eigenständigen Landesregierung in DA.

Lit.: Darmstadts Geschichte, S. 74-80; Hochfürstlich Hessen-Darmstädtischer Staats- und Adreß-Kalender auf das Jahr 1796, Darmstadt, S. 7-92: Küchler, Friedrich: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Hessen, Bd. 1, 3. Aufl., Darmstadt 1894, S. 166-191; Aufbau und Organisation der Hessischen Landesregierung, Darmstadt 1936; Lange, Thomas: Hessen-Darmstadts Beitrag für das heutige Hessen, 2. Aufl., Wiesbaden 1998.