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Philipp der Großmütige Landgraf von Hessen

* 13.11.1504 Marburg
† 31.03.1567 Kassel
Philipp der Großmütige kam nach dem Tod seines Vaters Wilhelms II. von Hessen 1509 bereits im Alter von fünf Jahren zur Regentschaft, die aber zunächst ein Regentschaftsrat bzw. seine Mutter für ihn ausübten. 1518 wurde er für volljährig erklärt. Philipp sah seine Aufgabe als Fürst in einer Reformierung seines Territoriums, der Landgrafschaft Hessen, im Sinne einer Stabilisierung der bedrohten Ordnung. In diesem Zusammenhang ist seine Niederschlagung des Bauernaufstands in Hessen und Thüringen 1525 ebenso zu sehen wie die Einführung der Reformation 1526. Hierzu gehörte auch die Gründung von vier Landeshospitälern, u. a. in Hofheim-Goddelau (1535), die aus dem Vermögen aufgelöster Klöster und Pfarreien dotiert wurden, die Gründung der Landesuniversität Marburg (1527) sowie die Verbesserung der Gemeinde- und Armenfinanzierung durch die Einrichtung von Kirchen- und Armenkästen. Philipps Regentschaft wirkte sich auch auf die weit von Kassel entfernte Obergrafschaft Katzenelnbogen mit DA als Hauptort aus. 1518 belagerte Reichsritter Franz von Sickingen in seiner Fehde mit Philipp die Stadt und zog nur gegen Zahlung einer erheblichen Geldsumme ab (Stadtgeschichte). Schlimmer erging es DA und Umgebung im Jahr 1546, als Philipp als Anführer einer ev. Fürstenopposition, des Schmalkaldischen Bunds, für seine Teilnahme am Aufstand gegen Kaiser Karl V. im Schmalkaldischen Krieg durch eine Reichsexekution bestraft wurde. Der kaiserliche General Maximilian von Büren erschien am 21.12.1546 mit 3.000 Reitern und 6.000 Mann Fußvolk vor DA, das im Wesentlichen von den Bürgern und von 400 Bauern aus den umliegenden Dörfern verteidigt wurde. DA wurde teilweise niedergebrannt und geplündert, das Schloss vollständig eingeäschert. Als Konsequenz wurde Philipp die Obergrafschaft Katzenelnbogen mit DA 1547 aberkannt und an Graf Wilhelm II. von Nassau abgetreten.

Erst zehn Jahre später einigte sich Philipp mit Nassau, das für eine Summe von 600.000 Gulden endgültig auf seine Erbansprüche verzichtete. 1547 geriet Philipp in die Gefangenschaft Kaiser Karls V., aus der er erst im August 1552 befreit werden konnte. Danach zog er sich von der Bühne der großen Politik zurück und wandte sich dem inneren Aufbau seines Landes zu, erließ in dieser Zeit einige Landes- und Polizeiverordnungen und führte neue Steuern ein. Auch persönlich hat sich Philipp um seine Nebenresidenz DA gekümmert. Mindestens viermal, in den Jahren 1534, 1540, 1545 und 1546, hat er sich hier längere Zeit aufgehalten. Durch das Stadtprivileg von 1529 förderte er die Darmstädter Wirtschaft ebenso wie durch das 1555 dem Rat der Stadt genehmigte Recht, von jedem durchreisenden Reiter eine Abgabe zu erheben, weil die Stadt die Hauptverkehrsstraße gepflastert hatte. Durch die testamentarisch verfügte Teilung des Landes nach Philipps Tod unter seine Söhne wurde DA zur eigenständigen Residenz und zum ständigen Sitz einer fürstlichen Dynastie (Georg I.). An Philipp den Großmütigen erinnern in DA das 1845 von Johann Baptist Scholl d. J. geschaffene Standbild in der Schlossdurchfahrt und die im Jahr 1904 benannte Landgraf-Philipps-Anlage.

Lit.: Mit dem Glauben Staat machen. Hessens prägende Zeit. Landgraf Philipp der Großmütige 1504-1567. Katalog zur gleichnamigen Ausstellung, hrsg. vom Evangelischen Philipps-Jahr der hessischen Evangelischen Landeskirchen, Frankfurt 2004; Landgraf Philipp der Großmütige 1504-1567: Hessen im Zentrum der Reform. Katalog hrsg. von Ursula Braasch-Schwersmann u. a., Neustadt a. d. Aisch 2004; Mariotte, Jean-Yves: Philipp der Großmütige von Hessen (1504-1567), Fürstlicher Reformator und Landgraf, Marburg 2008, Historische Kommission für Hessen 24, 10.