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Darmstädter Zeitung

Amtliches Nachrichtenblatt der Hessischen Landesregierung und der nachgeordneten Staats- und Kommunalbehörden, das zuerst am 01.01.1777 als „Hessen-Darmstädtische privilegierte Land-Zeitung“ erschien und seinen Titel später mehrfach wechselte: Seit 1806: „Großherzoglich Hessische Landzeitung“, seit 1808: „Großherzoglich Hessische Zeitung“, seit 1848: „Darmstädter Zeitung“. Auf Anordnung des Gauleiters Jakob Sprenger stellte die Darmstädter Zeitung ihr Erscheinen am 30.03.1935 ein und ihre Funktion als Regierungsorgan ging auf die parteiamtliche „Hessische Landeszeitung“ über. Bis 1906 wurde die Darmstädter Zeitung vom Verlag der Darmstädter Invalidenanstalt herausgegeben, danach bis zur Einstellung vom Hessischen Staatsverlag. Behörden, Städte und Gemeinden des Großherzogtums waren seit 1808 zum Bezug der Darmstädter Zeitung verpflichtet, von ihren 1906 im Staatsverlag gedruckten 2.300 Exemplaren wurden 2.100 an feste Abonnenten ausgeliefert. Der amtliche Teil der Darmstädter Zeitung berichtete von neuen Gesetzen und Verordnungen sowie von Veränderungen in den Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregistern. Ferner publizierte die Darmstädter Zeitung gerichtliche Anzeigen über Zwangsversteigerungen und Konkurse. Ereignischarakter hatten allenfalls die offiziellen Verlautbarungen vom Hofe und aus den Behörden. Der nichtamtliche Teil der Darmstädter Zeitung bestand zu Zeiten der „Privilegierten Landzeitung“ noch hauptsächlich aus landwirtschaftlichen Nachrichten, erst mit dem Einsetzen der Industrialisierung rückten auch Fabrikwesen und Handel ins Blickfeld. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts nahm die Darmstädter Zeitung zunehmend den Charakter einer üblichen Tageszeitung an, die neben Nachrichten aus aller Welt auch ein Feuilleton und Sportberichte anbot.

Die Gründung der Darmstädter Zeitung im Jahr 1776 ging auf Minister Friedrich Carl von Moser zurück, der in aufklärerischer Intention ein Organ für die Bekanntmachung und Erläuterung seiner Reformen am hessischen Staatswesen zur Hand haben wollte. Auf Empfehlung Johann Gottfried Herders konnte man den Schriftsteller und Dichter Matthias Claudius als Gründungsredakteur gewinnen. Claudius’ Tätigkeit für die „Privilegierte Land-Zeitung“ währte allerdings nur wenige Monate, da sich seine Persönlichkeit nicht mit der Beamtenschaft in ihrem Umfeld vertrug. Der Charakter der Darmstädter Zeitung als einer regierungseigenen Publikation brachte es mit sich, dass sich die weniger berühmten Nachfolger von Claudius im redaktionellen Teil der Zeitung eines staatstragenden und konservativen Tons befleißigen mussten. Nur zur Zeit der liberalen Lockerungen nach der bürgerlichen Revolution von 1848/49 machte man hiervon eine Ausnahme. Auf Veranlassung Heinrich von Gagerns wurde der bisherige Redakteur der Darmstädter Zeitung, Christian Wilhelm Pabst, entlassen und durch Eduard Duller ersetzt. Unter dem Schlagwort „Rechtsstaat statt Polizeistaat“ leitete Duller eine parteiliche Kehrtwende der Darmstädter Zeitung zugunsten der Ziele der bürgerlichen Revolution ein, die sein Nachfolger Karl Dräxler-Manfred bis 1852 beibehielt. Mit der Wiederherstellung der alten Verhältnisse unter Minister Reinhard von Dalwigk fand 1852 auch C. W. Pabst als Vertreter der politischen Reaktion wieder auf seinen 1848 verlorenen Redakteursposten bei der Darmstädter Zeitung zurück. Unter ihren Hauptschriftleitern ragen durch langjährige Tätigkeit heraus: C. W. Pabst (1840-48 und 1852-67), Ernst Wörner (1871-90), Karl Georg Becker (1890-99) und Klaus Buschmann (1906-20). Letzter Hauptschriftleiter der Darmstädter Zeitung war Paul Drömert.