Stadtlexikon Darmstadt

Logo Darmstadt

Höpfner, Ludwig Friedrich

Jurist
* 03.11.1743 Gießen
† 02.04.1797 Darmstadt
Der Sohn des Gießener Professors der Rechte Johann Ernst Höpfner (1702-1759) war nach Beendigung seines Universitätsstudiums zunächst als Erzieher in der Familie des Ministers und Oberappellationsgerichtspräsidenten von Kannegießer in Kassel tätig. Mit 24 Jahren wurde Höpfner Professor der Rechtswissenschaften am Kasseler „Collegium Carolinum“. 1771 nahm er eine Professur in seiner Heimatstadt Gießen an und las über Zivilrecht, Naturrecht und Rechtsgeschichte. Es folgte die Berufung nach DA, wo er zum Rat am Oberappellationsgericht ernannt wurde. In DA verkehrte er mit dem Kreis der Empfindsamen, freundete sich mit Johann Wolfgang Goethe und Johann Heinrich Merck an, der ihn 1772 für die Mitarbeit an den „Frankfurter Gelehrten Anzeigen“ gewinnen konnte. Vergeblich versuchte hingegen Goethe, den renommierten Juristen 1782 an die Universität Jena zu holen. Neben seiner richterlichen Tätigkeit nahm Höpfner wichtige Vorarbeiten für die Neufassung von Gesetzen wahr. Bekannt wurden sein Kommentar zu den „Institutionen des Heineccius“ und sein Werk „Naturrecht der einzelnen Menschen, Gesellschaften und Völker“. Sein Grabdenkmal wurde vom Friedhof am Kapellplatz verlegt und befindet sich heute auf dem Alten Friedhof.

Lit.: Allgemeines Lexikon der bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart, hrsg. von Ulrich Thieme und Felix Becker, Bd. 17, S. 212.