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Höpfner, Ernst Georg

Jurist
* 08.10.1780 Gießen
† 22.06.1845 Darmstadt
Vater Ludwig Friedrich Höpfner (1743-1797), Rechtsprofessor und Wirklicher Geheimer Rat in Gießen, hatte im Zuge des Moser’schen Reformprogramms 1775 den Auftrag erhalten, das in Hessen-Darmstadt „übliche Privatrecht auszuarbeiten und in ein ordentliches System zu bringen“. Ergebnis ist die als Quelle ungemein wichtige „Höpfner’sche Verordnungs-Sammlung“ im Hessischen Staatsarchiv DA. Auch Sohn Georg studierte in Gießen Jurisprudenz. Seit 1808 Hofgerichtsassessor in DA, wurde er 1811 Rat am Oberappellations- und Kassationsgericht. Die Stellung am Obersten Gerichtshof des Landes gab der Tatsache, dass er sich 1820 an die Spitze der „Eidverweigerer“ stellte, die mit der Verweigerung des geforderten Verfassungseids die Gültigkeit des „März-Edikts“ anfochten, besonderes Gewicht. Dass man ihn auch für die Folgelandtage wählte, ihm die erforderliche Beurlaubung von der Regierung aber ebenso regelmäßig verweigerte, sollte sein Ansehen in der Opposition nur stärken. Lediglich im revolutionären Landtag 1832/33 konnte er als Abgeordneter für Alsfeld unmittelbar an der Arbeit der Zweiten Kammer teilnehmen.

Lit.: Rack, Klaus-Dieter / Vielsmeier, Bernd (Hrsg.): Hessische Abgeordnete 1820-1933. Biografische Nachweise für die Erste und Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen 1820-1918 und den Landtag des Volksstaats Hessen 1919-1933, Darmstadt 2008, S. 447.