Stadtlexikon Darmstadt

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Eselslehen, Frankensteiner

Die Herren von Frankenstein bezogen im 16. Jahrhundert aus herrschaftlichen Gütern in Bessungen 12 Malter Korn und 4 Heller für die Bereithaltung eines Esels, das so genannte „Frankensteiner Eselslehen“. Es wird zwischen 1513 und 1588 mehrfach erwähnt. Auf Anforderung des Sondergerichts der „Bösen Hundert“ in DA wurde an Aschermittwoch ein Esel in die Stadt gebracht, auf dem eine Frau, die ihren Mann geschlagen hatte, mit dem Gesicht zum Schwanz reitend durch den Ort geführt wurde. Das Gericht der „Bösen Hundert“ war vermutlich ein so genanntes „Winkelgericht“, ein Relikt alter Volksjustiz außerhalb der obrigkeitlichen Justiz, das nach festen althergebrachten Formen tagte und mündlich agierte. Der Begriff „böse“ ist vermutlich von „Buße“, vielleicht auch von „Posse“ abgeleitet. Auch in anderen Teilen Deutschlands gab es solche alten Gerichte, die meist an Fastnacht tagten und als Narren- oder Geckengerichte zum Fastnachtsbrauch wurden. Sie verhängten Ehrenstrafen und ahndeten Delikte, die von der offiziellen Gerichtsbarkeit nicht mehr verfolgt wurden, vor allem das bereits erwähnte Delikt, dass ein Mann sich von seiner Frau schlagen ließ. Es gab dafür zwei verbreitete Strafen: das Dachabdecken oder den Eselritt. Noch vor dem Dreißigjährigen Krieg scheint der Brauch in DA ausgestorben oder von der Obrigkeit verboten worden zu sein.

Lit.: Engels, Peter: Geschichte Bessungens, Darmstadt 2002 (Darmstädter Schriften 83), S. 39f.