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Elisabeth Dorothea Landgräfin von Hessen-Darmstadt

(geb. Prinzessin von Sachsen-Gotha)
* 08.01.1640 Coburg
† 14.08.1709 Butzbach
Die Tochter Herzog Ernsts des Frommen von Sachsen-Gotha, seit 1766 zweite Frau des verwitweten Darmstädter Landgrafen Ludwig VI., blieb mit acht minderjährigen Kindern zurück, als im Frühjahr 1678 zunächst der Landgraf und vier Monate später sein Thronerbe, der aus erster Ehe stammende Ludwig VII., starben. Der künftige Landesherr, Elisabeth Dorotheas ältester Sohn Ernst Ludwig, war gerade zehn Jahre alt. Die in Gotha fortschrittlich erzogene Elisabeth Dorothea hat die ihr zugefallene Regentschaft, unterstützt durch den tatkräftigen Geheimrat und späteren Kammerpräsidenten Weiprecht von Gemmingen, umsichtig und gewissenhaft geführt. Mit zahlreichen Polizeiordnungen suchte sie gegen die eingerissenen Missstände, gegen „Hoffart, Übermuth“ und „übermäßige sündliche Pracht“ in der Residenz vorzugehen. Gleichwohl hat sie mit der schon zu Lebzeiten ihres Mannes erwirkten Berufung des Gothaer Kapellmeisters Wolfgang Carl Briegel den Grundstein des Darmstädter Musik- und Theaterlebens gelegt (Musikgeschichte, Barocktheater), das im umgebauten Reithaus eine erste Spielstätte fand. Die angestiegene Staatsschuld wurde durch anderweitige Sparmaßnahmen immerhin teilweise abgebaut. Als der etwas vorzeitig für volljährig erklärte Sohn die Regierung Anfang 1688 selbst übernahm, wurde Elisabeth Dorothea auf ihren Witwensitz Butzbach abgeschoben.

Lit.: Haus Hessen. Biografisches Lexikon, hrsg. von Eckhart G. Franz (Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission, NF 34), Darmstadt 2012, HD 17, S. 284f.