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Gilmer, Julius

Jurist, Landgerichtsdirektor
* 07.12.1880 Mannheim
19.02.1959 Darmstadt
Julius Gilmer entstammte einer hessischen Juristenfamilie. Nach dem Studium in Heidelberg, München und Gießen arbeitete er in DA als Anwalt und Gerichtsassessor, diente 1915 bis 1918 als Kriegsfreiwilliger. 1919 bis 1926 war er Amtsgerichtsrat in Fürth/Odenwald, 1926 bis 1932 Staatsanwalt in DA. Im Gegensatz zu anderen Juristen bejahte Gilmer die Staatsform der Weimarer Republik (Volksstaat Hessen). Er war Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei, des Republikanischen Richterbundes und der Deutschen Friedensgesellschaft. Dieses demokratische Engagement führte dazu, dass er im März 1933 von SA-Leuten zusammengeschlagen und im Oktober 1933 nach dem Gesetz zur „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ aus dem Dienst entlassen wurde. Gilmer arbeitete nun als Rechtsanwalt. Er gehörte zu den unbelasteten Richtern, die nach der Befreiung vom NS-System wieder in ihre Funktion zurückberufen wurden. Am 12. Juli 1945 wurde er zum Landgerichtsdirektor am Landgericht DA ernannt, am 1. September 1947 zum Landgerichtspräsidenten (Gerichtsbarkeit). Er leitete im Oktober 1946 die Gerichtsverhandlung gegen die Brandstifter der Darmstädter Synagogen.

Julius Gilmer engagierte sich politisch in der CDU, war Mitglied der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Hessen und der Stadtverordnetenversammlung in DA. Im Januar 1947 gehörte er zum Vorstand der neu gegründeten Ortsgruppe der Deutschen Friedensgesellschaft in DA.

Lit.: Pflugfelder, Wilhelm: Die ersten Präsidenten des Landgerichts nach dem Weltkrieg. In: Justiz-Report, Landgericht Darmstadt 1983, S. 48-54.