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Gemmingen-Hornberg, Weiprecht Freiherr von

Staatsmann
* 03.11.1642 Hornberg
† 02.08.1702 Heidelberg
War sein gleichnamiger Vater vor allem als Direktor der Fränkischen Reichsritterschaft und Ritterhauptmann des Kantons Odenwald aktiv, so bereitete sich der jüngere Weiprecht von Gemmingen durch Jurastudien in Straßburg und Tübingen, die er bis zur für Adlige eher seltenen Promotion führte, für den Staatsdienst vor. Zunächst badischer Hofrat und Kammerrichter in Speyer, wurde er 1672 Präsident und Oberamtmann der pfälzisch-badischen Samtverwaltung für die Hintergrafschaft Sponheim. Kurz nach der Ernennung zum Hofrichter in Heidelberg folgte er 1678 dem Ruf der Landgräfin-Witwe Elisabeth Dorothea und übernahm als Präsident des Geheimen Rats und der Rentkammer die Leitung der Regierung in DA, die er auch unter dem 1688 selbstständig gewordenen Landgrafen Ernst Ludwig weiterführte. Vielseitig gebildet und erfahren, hat sich Gemmingen vor allem in den Jahren der Französischen Kriege, die Hof und Regierung 1693 zur mehrjährigen Auslagerung nach Gießen zwangen, als umsichtiger Verwaltungschef und Diplomat bewährt. Aufgeklärte Toleranz stützte die Waldenser-Ansiedlung wie die Förderung der Judenschaft. Künftiger Sitz der Familie wurde das aus der Rodensteiner Erbschaft übernommene Fränkisch-Crumbach. In der dortigen Kirche steht das Barock-Grabmal des Sohnes Ernst Ludwig (1685-1742), der als Geheimer Rat, Konsistorialpräsident und Samthofrichter in Marburg in die Fußstapfen des auf einer diplomatischen Mission verstorbenen Vaters trat.

Lit.: Knöpp, Friedrich: Weiprecht von Gemmingen-Hornberg, der Leiter der hessen-darmstädtischen Politik am Ende des 18. Jahrhunderts. In: Diel, K. (Hrsg.): Festschrift Adolf Freiherr von Gemmingen, Frankfurt/Main 1957.