Stadtlexikon Darmstadt

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Stadtsiegel

Das Stadtsiegel dient der Beurkundung und Beglaubigung wichtiger Dokumente. Das Vorhandensein eines Siegels ist ein wichtiger Beleg für die „Stadtwerdung“ einer Gemeinde, für das Entstehen einer eigenständigen Verwaltung. Demnach hat DA erst lange nach der Stadtrechtsverleihung von 1330 (Stadtgeschichte) eine selbstständige Verwaltung entwickelt, denn das erste Stadtsiegel ist aus der Zeit um 1450 erhalten. Noch 1420 musste man den Pfarrer von Groß-Gerau um die Besiegelung eines Rechtsaktes bitten. Der erste Siegelstempel ging vermutlich bei der Stadtzerstörung 1546 verloren, denn 1548 stellte die Stadt einen neuen Siegelstempel her. Die Umschrift der beiden ersten Stadtsiegel lautete „Siegel des Gerichts zu Darmstadt“. Nach der Erhebung zur Residenzstadt im Jahr 1567 demonstrierte die Stadt ihr neu gewonnenes Selbstbewusstsein mit einem neuen Stadtsiegel, das ebenso wie die Vorgänger das Stadtwappen, aber jetzt die Umschrift „Siegel der Stadt und des Gerichts zu Darmstadt“ trug. Neben dem großen Stadtsiegel für Urkunden von besonderem Gewicht wurde auch ein kleines Geschäftssiegel mit der Umschrift „Rathssigel Darmstatti“ für alltägliche Beurkundungen benutzt. Während im Mittelalter der Siegelstempel in Wachs eingedrückt wurde, kam im 18. Jahrhundert der Siegellack auf, in den man den Stempel hineindrückte. Seit den Verwaltungsreformen des frühen 19. Jahrhunderts wird der Siegelabdruck mit Stempelfarbe auf das Papier gebracht. Heute verwendet die Stadt DA einen einfachen Siegelstempel mit dem Stadtwappen in der Mitte und der Umschrift „Stadt Darmstadt“.

Lit.: Engels, Peter: Die Insignien der Stadt Darmstadt: Siegel, Wappen, Fahne, Amtszeichen und Amtskette, Goldenes Buch. In: Aus Überrest und Tradition. Festschrift für Anna-Dorothee von den Brincken, hrsg. von Peter Engels, Lauf a.d. Pegnitz 1999, S. 313-316.