Forstwissenschaftler, Geheimrat
* 27.11.1729 Tübingen
† 31.01.1793 Ulm
Nach dem Studium der Rechts- und Kameralwissenschaften an den Universitäten Halle und Tübingen wurde Wilhelm Gottfried Moser 1750 Kammersekretär der Grafen zu Stolberg-Wernigerode. 1757 verfasste der zu den Forstkameralisten zählende Moser ein Lehrbuch „Grundätze der Forstökonomie“, ein Standardwerk der frühen Nationalökonomie im Zusammenhang mit der Bedarfsdeckung. 1762 folgte das Werk „Gedanken zum Holzmangel in Deutschland“. Im gleichen Jahr erhielt er die Anwartschaft auf die Leitung des Oberforstamts in DA. 1768 folgte die Ernennung zum Kammerjunker und Jägermeister. 1776 wurde Moser mit der Leitung des Oberforstamts beauftragt. Er erließ 1780 eine Forststrafordnung und handelte die Abschaffung der Jagdfron und der Wildhege gegen Entschädigung aus. Als enger Vertrauter des Landgrafen Ludwig IX. erhielt Moser zahlreiche Sonderaufgaben, z. B. die Ausarbeitung der Schuldenpläne der Landgrafschaft zur Abwendung des Staatsbankrotts (1774/75, Wien), was ihm den Ministerrang einbrachte. 1780 nahm Moser wegen unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten zur geplanten Truppenverstärkung seinen Abschied. Sein Vermögen wurde beschlagnahmt und die Pensionszahlungen verweigert. 1782 wurde er sogar des Landes verwiesen. 1788 gründete Moser die Zeitschrift „Das Forstarchiv“. Moser gilt als Begründer der Forstökonomie und zusammen mit seinem Bruder Friedrich Carl von Moser als Sanierer und Retter des Hessen-Darmstädtischen Staatswesens.
Lit.: Neue Deutsche Biographie. Hrsg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 18, S. 181; Biographien bedeutender hessischer Forstleute, hrsg. von der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung, Wiesbaden 1990, S. 493-499.