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Hofmann, August Konrad Freiherr von

Finanzminister
* 28.04.1776 Darmstadt
† 09.08.1841 Darmstadt
Nach dem Jura-Studium in Gießen und Erlangen assistierte August Konrad Hofmann zunächst einige Jahre als Adjunkt bei seinem Vater, Justizamtmann Conrad Hofmann (1743-1799) in Nidda. Er war nach dem vorgeschriebenen Akzessistenjahr zunächst Advokat und Prokurator bei der Regierung, seit 1803 dann Rat und Advokat an der Rentkammer in DA. 1816 als Rat ans Oberappellationsgericht berufen, war er seit 1819/20 zunächst als Geheimer Referendär, dann als Geheimer Staatsrat zweiter Mann im Finanzministerium unter Du Thil. Hofmann unterzeichnete 1828 in Berlin den hessisch-preußischen Zollvertrag, der zur Grundlage des Deutschen Zollvereins wurde. Mit dem Wechsel Du Thils an die Regierungsspitze 1829 wurde er Präsident des Finanzministeriums, seit 1837 mit dem offiziellen Titel Finanzminister. Schon 1814/16 ließ er sich, vermutlich durch Hofbaudirektor Georg Moller, das Landgut auf dem Heiligenberg oberhalb von Jugenheim an der Bergstraße bauen, das nach dem Verkauf an Erbgroßherzogin Wilhelmine 1826 zum Sommerschloss ausgebaut wurde. 1827 erwirkte er die bei hessischen Beamten in dieser Zeit ungewöhnliche Erhebung in den Adels- bzw. Freiherrnstand.

Lit.: Neue Deutsche Biographie. Hrsg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 9, S. 390f.