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Hexenverfolgung

Zwischen 1582 und 1590 wurden in Hessen-Darmstadt 37 Menschen als „Zauberer“ durch öffentliche Verbrennung hingerichtet. Auch wenn – angesichts der spärlich überlieferten Unterlagen – eine gewisse Dunkelziffer noch möglich ist, kann man doch konstatieren, dass Landgraf Georg I. mit dieser Zahl zwar deutlich seine drei hessischen Landgrafenbrüder übertraf, es andererseits in Hessen-Darmstadt während dieser ersten großen Verfolgungswelle im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation nicht zu Hunderten von Hinrichtungen (wie etwa im Erzbistum Trier oder im benachbarten Erzbistum Mainz) gekommen ist. Die Ursachen für die Prozesse und Hinrichtungen sind – wie allgemein bei der Hexenverfolgung – nicht eindeutig zu klären.

Seit 1582 (18 Hinrichtungen) scheint es sowohl bei Landgraf Georg wie bei seinen Untertanen eine zunehmende Hexen-Angst (oder -Hysterie) gegeben zu haben. Im Frühjahr 1586 ließ Georg gezielt bei den Amtsleuten nachfragen, „ob und was für Personen im gemeinen verdacht“ seien. 17 Frauen (davon vier aus DA, je eine aus Bessungen und Arheilgen) wurden Opfer dieser Verfolgung. Andere stammten aus Trebur, Erzhausen, Nieder-Ramstadt; 1590 auch aus Raunheim und Rüsselsheim. Anlass für diese Aktion könnte die Pest-Epidemie dieser Jahre gewesen sein. 1585 starben in DA 209 Menschen, viermal so viel wie sonst im Jahresdurchschnitt. Doch schon in der hessen-darmstädtischen „Peinlichen Gerichtsordnung“ von 1575 wie in einer Verordnung von 1579 gegen Kristallseher und Wahrsager hatte Landgraf Georg schärfste Strafen gegen „das sonderbar[e], greulich[e], ungöttl.[iche] und höchststräfliche Laster [der Zauberei], welches jetziger Zeit fast allenthalben unter den Weibspersonen durch Gottes gerechten Zorn und Verhängnis eingerissen“ angedroht. Möglicherweise motivierte ihn auch sein sehr ernsthafter religiöser Glaube, „die große und abscheulige Sünde der Zauberey [...] auszutilgen“. Auch kann der Wille vermutet werden, mit in DA zentralisierten Strafverfahren seine Herrschaftsposition als Gerichtsherr durchzusetzen.

Die Opfer der Prozesse, die wohl meist im Rathaus verhört (und d. h. auch: gefoltert) wurden, waren bis auf einen elfjährigen Jungen alles Frauen. Aus den nur kärglich überlieferten Dokumenten kann man schließen, dass die ersten Opfer eher sozial schwachen Kreisen zuzurechnen waren, während 1586 Frauen (aber auch Männer) aus vermögenden Familien zumindest angeklagt, aber nicht immer verurteilt wurden; einige flüchteten vorübergehend aus DA. Identifizierbare Persönlichkeiten lassen die wenigen Unterlagen nicht erkennen; 9 der Frauen waren Witwen, 14 noch verheiratet.

Nach 1596 sind keine Hexen-Hinrichtungen aus Hessen-Darmstadt mehr bekannt, obwohl es noch gelegentliche Verhöre wegen dieses Vorwurfs gegeben hat.

Lit.: Lange, Thomas / Wolf, Jürgen Rainer (Bearb., Hrsg.): „...die Hexen mögen brennen“. Hexenverfolgungen in Darmstadt und Umgebung am Beginn der Neuzeit. Dokumente 1574-1628. (Geschichte im Archiv. Darmstädter Archivdokumente für den Unterricht 3) Darmstadt 1993; Lange, Thomas / Wolf, Jürgen Rainer: Hexenverfolgung in Hessen-Darmstadt zurzeit Georgs I. – Mit einer Edition des Briefwechsels zwischen den Landgrafen Georg I. und Wilhelm IV. über Hexereifälle im Jahre 1582. In: Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde, NF 52, 1994, S. 139-198; Lange, Thomas: Wolf Weber, 11 Jahre, Anne aus Dreieich, 16 Jahre - hingerichtet im August 1582 in Darmstadt. Zwei exemplarische Quellen zur Hexenverfolgung (mit Transkription: Urgicht und Bekandtnus der alten Weberin / Der Dreieicherin gütlich Bekenntnis / Landgraf Georg I. von Hessen). In: historicum.net, URL: http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/917/(9.1.2014); Lange, Thomas: Hessen, Hexenverfolgungen. Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/6733/ (9.1.2014); http://www.hstad-online.de/ausstellungen/online/webhexen/Hexenverfolgung/Tafel07/Tabelle0.htm.