Stadtlexikon Darmstadt

Logo Darmstadt

Grolman, Karl Ludwig von

Jurist, Politiker
* 23.02.1775 Gießen
† 14.02.1829 Darmstadt
Die Vorfahren waren Kauf- und Ratsherren im westfälischen Bochum. Vater Adolf Ludwig Grolman wurde als Geheimer Regierungsrat in Gießen zum Verfechter der Aufklärung wie der Freimaurerei. Der Sohn hörte als Student Staatsrecht bei Helwig Bernhard Jaup und Ökonomie bei August Friedrich Wilhelm Crome. Der Tod des Vaters 1795 drängte zum Studienabschluss, sodass er nach rasch erledigter Promotion noch im selben Jahr Privatdozent in Gießen wurde. Mit der Publikation der „Grundsätze der Criminalwissenschaft“ 1798 erhielt er den Professortitel, zwei Jahre später den ordentlichen Lehrstuhl. Im Zuge der vom Reichsdeputationshauptschluss eingeleiteten territorialen Neuordnung Hessens wurde er 1803 Mitglied der Gesetzgebungskommission für die Schaffung eines einheitlichen Straf- und Zivilrechts, ein Auftrag, der 1808, nach der Rheinbundgründung, auf Übernahme des französischen „Code Napoleon“ umgestellt wurde; konkretes Ergebnis für Grolman war ein dreibändiges Handbuch, das 1810/12 erschien. Im Oktober 1812 wurde Karl Ludwig und seinen Brüdern der schon dem Vater verliehene preußische Adelstitel bestätigt. Aus der 1816 erneuerten Debatte über eine „gleichförmige Justizverfassung“ des Großherzogtums erwuchs die bereits 1817 angeordnete Trennung von Justiz und Verwaltung. Auf dem Höhepunkt der nachfolgenden Verfassungsunruhen wurde Grolman 1819 zur Wiederherstellung der Ordnung als Staatsminister nach DA berufen. Das im März 1820 erlassene Verfassungs-Edikt lehnte die Mehrheit des gewählten Landtags ab. Erst der maßgeblich vom ehemaligen Gießener Kollegen und Gegenspieler Carl Jaup herbeigeführte Kompromiss führte zur letztlich vereinbarten Dezember-Verfassung. In der verfassungsgemäß neu gebildeten Regierung leitete Karl von Grolman als Ministerpräsident das Innen- und Justizressort und blieb damit für die notwendige Weiterführung der staatlichen Neuordnung verantwortlich. Den persönlichen Einsatz dokumentierten die 1825/26 durchgeführten Inspektionsreisen in den Provinzen Ober- und Rheinhessen. Die einheitliche Rechtsordnung konnte er jedoch gegen den Vorbehalt der linksrheinischen „Institutionen“ nicht durchsetzen.

Lit.: Neue Deutsche Biographie. Hrsg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 7, S. 122f.; Franz, Eckhart G.: Karl Ludwig von Grolman. In: Persönlichkeiten der Verwaltung, hrsg. von Jeserich, Kurt G. A. / Neuhaus, Helmut, Stuttgart 1991.