Justizminister
* 13.01.1825 Monsheim/Rheinhessen
† 30.01.1904 Darmstadt
Der gläubige Mennonit Jakob Finger – der Vater war Landwirt und Müller – fiel unter den großherzoglichen Ministern, die zumeist der Traditions-Elite der hessischen Beamtenschaft entstammten, etwas aus dem Rahmen. Er hatte in Gießen und Heidelberg Jura studiert, arbeitete dann als Ergänzungsrichter an verschiedenen Friedens- und Kreisgerichten in Rheinhessen, wo damals noch der Code Napoleon galt, und wurde 1855 Advokat und Anwalt am Bezirksgericht Alzey. 1862-1865 Landtagsabgeordneter, wurde er 1872 als Ministerialrat nach DA berufen, avancierte 1879 zum Geheimen Staatsrat und Chef des Justiz-Ressorts und übernahm 1884 als Staatsminister, Minister des Großherzoglichen Hauses und des Äußeren und als Präsident des Innen- und Justizministeriums die Leitung der Staatsregierung, die er auch nach dem Tod Großherzog Ludwigs IV. als politischer Mentor des jungen Großherzogs Ernst Ludwig weiterführte. Nach dem Ausscheiden aus dem Ministerium erhielt Finger 1899 einen Sitz in der Ersten Kammer des Landtags, auf den er Ende 1903 verzichtete.