Stadtlexikon Darmstadt

Logo Darmstadt

Haushalt

Die Stadt DA hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Sie hat nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung für ein oder zwei Haushaltsjahre eine Haushaltssatzung zu erlassen, die einen Haushaltsplan enthält mit Angabe des Gesamtbetrags der Einnahmen und Ausgaben, der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten. In der Haushaltssatzung werden ferner der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Steuersätze festgelegt. Bis zum Jahr 2007 wurde, wie in allen hessischen Städten, die kameralistische Buchführung angewendet, die 2008 durch die doppische Buchführung abgelöst wurde.