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Ehrenurkunde für verdiente Bürger

Für langjährige Verdienste und besondere Einzelleistung auf dem Gebiet der Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Kultur oder Wohlfahrtspflege zum Wohl der Allgemeinheit kann der Magistrat seit 1960 ehrenamtlich Aktive mit der Ehrenurkunde für verdiente Bürger auszeichnen. Mindestens zwölfjährige Wahrnehmung des Ehrenamtes oder beispielhafte Einzelleistungen sind dazu die Voraussetzung. Die Verleihung findet in der Regel am 30. April jeden Jahres statt. Einwohnern, die sich beispielhaft ehrenamtlich in unserer Stadt betätigen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die „Ehrenurkunde für verdiente Jugendliche und junge Erwachsene“ verliehen.