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Beigeordnete

Bezeichnung der Hessischen Gemeindeordnung für die haupt- und ehrenamtlichen Mitglieder des Magistrats. Hauptamtliche Beigeordnete werden auf die Dauer von sechs Jahren, ehrenamtliche Beigeordnete auf die Dauer von fünf Jahren von der Stadtverordnetenversammlung gewählt (ausgenommen der Oberbürgermeister).