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Hessische Brandversicherungsanstalt und -kammer Darmstadt

Die Hessische Brandversicherungsanstalt und -kammer DA wurde gegründet als Instrument der Landstände durch den Präsidenten und Kanzler des Geheimen Rats Friedrich Carl von Moser, um den bestehenden Missständen nach Brandschäden zu begegnen, dadurch eingetretene unverschuldete Not und Armut zu verhindern und den Wiederaufbau zu sichern. Damit erfolgte die Einführung der Gebäudepflicht- und Monopolversicherung in allen Landesteilen. Die Hessische Brandversicherungsanstalt und -kammer bestand unter Anpassung an die veränderten Verhältnisse bis 1994. Durch EG-Recht erfolgte die Abschaffung von Pflicht und Monopol in der Feuerversicherung in Hessen mit Gesetz vom 27.02.1993, umgesetzt mit Wirkung vom 01.07.1994. Die wesentlichen Merkmale der Hessische Brandversicherungsanstalt und -kammer waren: Gegenseitigkeit, Gewinnverbot, Nachtragsumlage, Wiederaufbaupflicht, Sicherung der grundpfandberechtigten Brandschutz- und Baurechtsberatung. Die Anstalt als selbstständiger Vermögensträger wurde durch die Brandversicherungskammer mit Präsidialverfassung verwaltet und unterstand dem Innenministerium. Die Einrichtung hatte an ihrem Ende 1994 ca. 630.000 Gebäude mit einer Haftsumme von 500 Milliarden DM versichert. Das Beitragsvolumen betrug ca. 160 Millionen DM, die Kapitalanlagen 120 Millionen DM, die Verwaltungskosten 7 Prozent, die Zahl der Mitarbeiter betrug 165. Sitz der Versicherung war die Landgraf-Philipps-Anlage. Ein 1977 errichteter Neu- und Erweiterungsbau hatte im Haupteingang einen Brunnen von Richard Heß zum Thema Flucht und Rettung. Die Versicherung, die 1994 in der Sparkassenversicherung aufging, ist heute nur noch durch ein kleines Büro in DA vertreten.

Lit.: Emergency. 200 Jahre Hessische Brandversicherungskammer Darmstadt 1777-1977, hrsg. von der Hess. Brandversicherungskammer, Darmstadt 1977; Geschäftsberichte der Hessischen Brandversicherungskammer 1977, 1992.