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Dittmar, Emil

Justizminister
* 09.07.1842 Lampertheim
† 15.07.1906 Mainz
Der früh verstorbene Vater war wie der Großvater ev. Pfarrer. Sohn Emil Dittmar besuchte das Gymnasium in Worms und Gießen, studierte dann zunächst mit dem älteren Bruder Forstwissenschaft, wechselte aber nach fünf Semestern zur Juristerei. Nach Promotion und Staatsexamen war er einige Jahre juristischer Beirat bei der Oberhessischen Eisenbahngesellschaft, ab 1870 dann Advokat am Hof- und späteren Landgericht Gießen. 1888 als Ministerialrat nach DA geholt, wurde Dittmar zum federführenden Mitglied der hessischen Landeskommission für die Ausarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Schon 1890 von der Reichsregierung in die Redaktionskommission nach Berlin berufen, führte er 1895 als Kommissar des Reichskanzlers die Verhandlungen im Bundesrat. 1896 kehrte er als Geheimrat nach DA zurück und übernahm hier die Leitung des verselbstständigten Justizressorts. Seit dem Sommer 1898 offiziell Minister der Justiz, leitete er die Umstellung des überkommenen Rechtssystems auf das zum 01.01.1900 in Kraft getretene BGB, das die unterschiedlichen Rechtssysteme des Großherzogtums, die rechtsrheinisch noch fortgeltenden alten Landrechte und die „Institutionen“ der napoleonischen Zeit in Rheinhessen, zusammenführte. Auch das Grundbuch gehörte zu den damals eingeführten Neuerungen. Zur aus Gesundheitsgründen beantragten Verabschiedung 1905 erhielt Dittmar das Großkreuz des Verdienstordens Philipps des Großmütigen. Der einzige überlebende Sohn Gustav Dittmar (1884-1939) war 1932/33 Polizeidirektor in DA.

Lit.; Karb, H. F.: Ein Lampertheimer war hessischer Justizminister. In: Lampertheimer Heimatblätter Nr. 26, 1978.