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Oberbürgermeister

In Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern führt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. Er wird von den wahlberechtigten Einwohnern für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Oberbürgermeister leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung. Er verteilt die Geschäfte und Aufgaben an die Beigeordneten. Er vertritt die Stadt in Gesellschaften, die der Stadt gehören oder an denen sie beteiligt ist. Nach der Gemeindeordnung vom 30.06.1821 wurden in DA die Bürgermeister auf sechs Jahre von den Ortsbürgern (nur den männlichen) gewählt, allerdings nur indirekt. Die drei Kandidaten mit den meisten Stimmen mussten dem Staatsministerium vorgelegt werden, das dann einen von den dreien auswählte. So wurde 1836 Ernst Emil Hoffmann, obwohl er die Bürgermeisterwahl gewann, nicht ausgewählt, weil er der Regierung politisch suspekt erschien, stattdessen der Kandidat mit den wenigsten Stimmen Georg Friedrich Brust. Erst mit der Hessischen Städteordnung von 1874 wurde dieses Verfahren aufgehoben. Von nun an wurde der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister von der neu geschaffenen Stadtverordnetenversammlung gewählt, ohne Vetorecht durch die Staatsregierung. Bis 1874 waren die Bürgermeister ehrenamtlich tätig, seit 1858 mit dem Ehrentitel „Oberbürgermeister“. Seit 1993 wird der Oberbürgermeister nicht mehr von der Stadtverordnetenversammlung, sondern direkt von der Bürgerschaft gewählt.

(Ober)bürgermeister seit 1822 (Amtszeit in Klammern): Johann Michael Hofmann (1822-1833); Karl Christian Lauteschläger (1833-1835); Georg Friedrich Brust (1836-1848); Justus Georg Kahlert (1848-1862, ab 1858 Ehrentitel Oberbürgermeister zum zehnjährigen Amtsjubiläum); Johann Adam Fuchs (1863-1874); Albrecht Ohly (1874-1891, ab 1879 dauerhaft Amtsbezeichnung Oberbürgermeister, erster hauptamtlicher Oberbürgermeister); Adolf Morneweg (1892-1909); Wilhelm Glässing (1909-1929); Rudolf Mueller (1929-1933, entlassen aufgrund der Verordnung „zur Sicherung der Verwaltung in den Gemeinden“); Robert Barth (März bis Mai 1933 kommissarisch); Heinrich Müller (1933-1934, danach Versetzung als Landesfinanzpräsident nach Köln); Otto Christoph Wamboldt (1934-1945); Ludwig Metzger (1945-1950, am 25.3.1945 kommissarisch bestellt durch die US-Militärregierung); Ludwig Engel (1951-1971); Heinz Winfried Sabais (1971-1981); Günther Metzger (1981-1993); Peter Benz (1993-2005); Walter Hoffmann (2005-2011); Jochen Partsch (2011-2023); Hanno Benz (seit 2023).

Lit.: Dotzert, Roland: Die Darmstädter Kommunalpolitik seit 1945, Darmstadt 2007 (Darmstädter Schriften 91).