Stadtlexikon Darmstadt

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Hofmann, Heinrich Carl

Advokat
* 31.03.1795 Neckarsteinach
† 08.10.1845 Darmstadt
Der Vater, ursprünglich kurmainzischer Beamter, wurde nach der Säkularisierung in den hessischen Dienst übernommen. Heinrich Carl Hofmann besuchte das Darmstädter Gymnasium, studierte in Gießen und anschließend in Heidelberg, wo er sich 1814/15 in der neu begründeten Burschenschaft engagierte. Nach der in DA absolvierten Akzessistenzeit 1817 als Hofgerichtsadvokat zugelassen, gründete er mit seinen Kollegen Georg Rühl (1793-1851) und Wilhelm Stahl (1793-1841) die Gruppe der „Darmstädter Schwarzen“, die im Februar 1819 in Zwingenberg zum Kampf für die „Einführung einer echten Volksvertretung“ aufrief. Als die Petitions- und Flugschriftenbewegung mit der Michelstädter Versammlung im Herbst zur Steuerverweigerung eskalierte, wurden Hofmann und seine Freunde inhaftiert und erst nach Gewährung des vorläufigen Verfassungs-Edikts im März 1820 wieder freigelassen. Härter war die im weiteren Verlauf der so genannten Demagogenverfolgung 1825/26 gemeinsam mit Freund Rühl im preußischen Köpenick abgeleistete Haftzeit, die zu einer energischen Intervention der Darmstädter Regierung führte. Hofmann war zwar nie Landtagsabgeordneter, kämpfte aber auch in den Folgejahren publizistisch für seine liberalen Überzeugungen, insbesondere in der Zeitung „Beobachter in Hessen und bei Rhein“, die er in den Jahren der kurzlebigen Pressefreiheit 1832/33 in DA herausgab.

Lit: Haupt, Hermann: Heinrich Karl Hofmann, ein süddeutscher Vorkämpfer des deutschen Einheitsgedankens. In: Quellen und Darstellungen zur Geschichte der Burschenschaft 3, 1912, S. 327-404; Büttner, Siegfried: Die Anfänge des Parlamentarismus in Hessen-Darmstadt und das du Thilsche System, Darmstadt 1969, S. 13-15; Dvorak, Helge: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft, Bd. I: Politiker, Teil 2, Heidelberg 1999, S. 375f.