Stadtlexikon Darmstadt

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Stadtverwaltung

DA, im Jahre 1330 mit Markt- und Stadtrechten ausgestattet, blieb bis in das 16. Jahrhundert hinein den alten dörflichen Strukturen verhaftet (Stadtgeschichte). Über den Charakter einer Ackerbürgerstadt mit 1.000-1.500 Einwohnern ist die Stadt nicht hinausgelangt. Eine Stadtverwaltung im heutigen Sinne gab es nicht. Die alte Dorfverfassung mit dem Schultheißen – er war im Mittelalter der wichtigste politische Amtsträger in der Stadt – als Vertreter des Landesherrn an der Spitze, der mit Hilfe eines Schöffenkollegiums die Geschicke DAs lenkte, bestand fort. Das 1362 erstmals urkundlich erwähnte Schöffengericht erledigte Aufgaben der niederen Gerichtsbarkeit wie Beleidigungsklagen und andere kleinere Vergehen und übernahm allmählich die in geringem Maße anfallenden Verwaltungsaufgaben wie Steuererhebungen und Bürgeraufnahmen. Spätestens am Ende des 15. Jahrhunderts kam es zur Ausbildung einer eigentlichen Verwaltungsinstanz, des Stadtrats. Er repräsentierte die Stadt nach außen, auch gegenüber dem Stadtherrn, und zog immer mehr Kompetenzen an sich. Das Selbstverständnis des Rats als eigene Rechtspersönlichkeit wird auch am Gebrauch eines eigenen Stadtsiegels erkennbar. Das vom Schultheißen geleitete Schöffengericht wurde auf reine Gerichtsaufgaben beschränkt.

Etwa gleichzeitig treten auch erstmals Bürgermeister in Erscheinung. Sie wurden vom Rat eingesetzt und hatten neben der Verwaltungsleitung die Führung der Stadtrechnung zur Aufgabe, fungierten also gleichzeitig als Rechner. Über sonstige städtische Ämter erfahren wir erst in landgräflicher Zeit (nach 1567) etwas mehr. Die beiden jetzt besoldeten Bürgermeister traten faktisch an die Spitze von Rat und Gemeinde und repräsentierten die Stadt nach außen, zum Beispiel auf den Hessischen Landtagen. Ein Bürgermeister wurde jährlich vom Rat bestimmt, der andere von der Gemeinde, d. h. meist von den Zünften. Weitere Ämter waren die „Vierer“, die eine ordnungspolizeiliche Funktion hatten, dazu der Marktmeister, der Wachtmeister, die Brotwieger, der Waldförster, der Holzgeber (der die städtischen Holzlieferungen überwachte), Brunnenmeister, Bettelvogt, Gassenwächter, Schaf-, Sau- und Kuhhirten. 1599 kamen die beiden Weinmeister hinzu, die den städtischen Weinkeller verwalteten und Weinerzeugung und -handel überwachten (Weinbau). 1573 begegnet mit dem Stadtschreiber Konrad Ghisius der erste städtische Fachbeamte, der nicht nur die Gerichts- und Ratsprotokolle führte, sondern juristisch ausgebildet war und für die Stadt als Syndicus agierte, ein Zeichen für die komplizierter werdende Verwaltungsarbeit. Dafür erhielt er mit 50 Gulden jährlich die höchste Besoldung.

Stadtverwaltung in der Zeit des Barock
Seit Beginn des 17. Jahrhunderts bestanden der Darmstädter Stadtrat und das nach wie vor personengleiche Schöffengericht nicht mehr aus 14, sondern nur noch aus 12 Ratsherren, weil der früher in den Rat gewählte Stadtschreiber und der Ratsbürgermeister nicht mehr zum Ratsgremium gezählt wurden. Die Ratsherren amtierten nach ihrer Wahl und der Bestätigung durch den Landgrafen lebenslänglich. 1721 wurde eine Reform der Stadtverfassung verfügt, weil eine Untersuchungskommission festgestellt hatte, dass der Rat jahrelang Steuern unterschlagen hatte. Deshalb wurde er einer stärkeren Kontrolle unterworfen. Die Verpachtung städtischer Güter erfolgte künftig öffentlich. Neben der verstärkten Staatsaufsicht wurde auch die Mitbestimmung der Bürgerschaft verbessert, die der zunehmend selbstherrlich regierende Rat auszuschalten versucht hatte. Es wurde die Einrichtung eines fünfköpfigen Bürgerschaftsvorstands als neues Mitbestimmungs- und Kontrollorgan verfügt, das aus vier Stadtvorstehern und dem von diesen gewählten Unterbürgermeister bestand. Die Vorsteher wurden auf sechs Jahre ernannt. Obwohl der Rat die Arbeit der Stadtvorsteher zu behindern suchte, etablierte sich das neue Gremium und hatte Bestand bis 1820. 1774 kritisierte die fürstliche Regierung erneut die hohe Verschuldung der Stadt. Außerdem würden Ratsstellen mehr durch Verwandtschaft und Beziehungen als nach Qualifikation vergeben. Trotz aller Kritik tagten noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts die zwölf auf Lebenszeit gewählten Ratsherren wie zu alten Zeiten und teilten die lukrativsten Stadtämter, vor allem die mit je 200 Gulden besoldeten Ämter des Oberbürgermeisters sowie des Bau- und Güterinspectors, unter sich auf. Auch vom Rat ausgeübt wurden die Ämter des Fleischschätzers, Mehlwaagen-Inspectors, Akzis-Inspectors (Oktroi), des Vorstehers des Waisenhauses u. a. Weitere Ämter wurden neben- bzw. ehrenamtlich ausgeübt wie die des Eichers, des Stadthauptmanns, der Torschreiber und Pförtner, des Frucht- und Brotwiegers, der Viertelmeister (Letze) u. a. 

Gemeindeverfassung von 1821
 Zu den Auswirkungen der am 21.12.1820 in Kraft getretenen Verfassung für das Großherzogtum Hessen gehörte auch die Einführung einer neuen Justiz- und Gemeindeverfassung, die erstmals die uns heute so selbstverständliche Trennung von Justiz und Verwaltung durchführte und Landkreise schuf, in denen ein Landrat für die Verwaltung und ein Landgericht für die Justiz zuständig war. DA bildete mit Bessungen einen Landrats- und Gerichtsbezirk. Nach der Kreisordnung von 1852 gehörten dem nun erweiterten Kreis DA neben Bessungen auch Pfungstadt, Hahn, Eich und Eschollbrücken an. Die Gemeindeordnung vom 30.06.1821 führte erstmals eine kommunale Selbstverwaltung ein. Das Amt des Schultheißen wurde abgeschafft. An seine Stelle trat der Bürgermeister, jetzt in neuer Funktion (Oberbürgermeister). Der Ortsvorstand bestand aus dem Bürgermeister, zwei Beigeordneten als Vertretern, dem jetzt hauptamtlichen Stadtrechner sowie dem Gemeinderat bestehend aus 18, ab 1831 aus 30 Mitgliedern. Der Ortsvorstand wurde von der aus sämtlichen Ortsbürgern bestehenden Gemeindeversammlung gewählt, Bürgermeister und Beigeordnete auf sechs, Gemeinderäte auf neun Jahre. Allerdings war die freie Wahl insofern eingeschränkt, als bei Bürgermeistern und Beigeordneten die drei Kandidaten mit den meisten Stimmen der Landesregierung vorgelegt werden mussten, die dann jeweils einen von den dreien auswählte. Auf diese Weise sicherte sich die Staatsregierung weiterhin einen gewissen Einfluss auf die Gemeindeleitung. Die Ämter des Gemeindevorstands wurden ehrenamtlich versehen. Eine feste Besoldung erhielten außer dem Rechner nur der Gemeinde-Einnehmer, daneben die sonstigen Bediensteten wie Förster, Hirten, Nachtwächter und Gemeindediener.

Mit der Gemeindeordnung von 1821 wurde auch ein neues Ortsbürgerrecht geschaffen. Die Einwohner DAs gliederten sich vor 1821 nach ihrem Status in Bürger und Beisassen. Die vollberechtigten Bürger stellten nur einen kleinen Teil der Einwohnerschaft dar, im Wesentlichen die alteingesessenen Familien. Ärmere Bauern und Handwerker, Beamte, Tagelöhner, Dienstleute und Juden zählten überwiegend zu den Beisassen mit eingeschränkten Rechten oder den Tolerierten, die überhaupt keine Gemeinderechte besaßen. Witwen, Hof- und Staatsbedienstete und auch Militärangehörige hatten ebenfalls kein Bürgerrecht. Nur die Bürger konnten Ämter oder Schöffenposten bekleiden, nur sie hatten Sitz und Stimme in der Gemeindeversammlung und Rechte am Gemeindeeigentum. Ab 1821 konnte jeder erwachsene Inländer das Ortsbürgerrecht erwerben, sofern er es nicht kraft seiner Geburt bereits besaß. Er musste jedoch ein gewisses Vermögen nachweisen und das Einzugsgeld entrichten können. Heute besitzt jeder Einwohner DAs, der hier seinen Wohnsitz hat und wahlberechtigt ist, das Bürgerrecht.

Die Städteordnung vom 15.06.1874 stellte die Darmstädter Stadtverwaltung auf eine neue Grundlage. An die Stelle des Gemeinderats trat eine von allen Einwohnern gewählte Stadtverordnetenversammlung mit 36, ab 1892 mit 42 Mitgliedern, deren Selbstverwaltungsaufgaben wesentlich erweitert wurden. Sie war das höchste Beschluss fassende Organ und überwachte die gesamte Verwaltung. Die Städteordnung sah erstmals die Wahl hauptamtlicher Bürgermeister und Beigeordneter vor. Zum ersten hauptamtlichen, d. h. fest besoldeten Bürgermeister wurde Albrecht Ohly gewählt (ab 1879 als OB), dem nach wie vor zwei ehrenamtliche Beigeordnete zur Seite standen. Seit 1894 wurde dann auch die Position des Ersten Beigeordneten hauptamtlich besetzt. Die Städteordnung beschleunigte den nach 1821 eingeleiteten Prozess der Professionalisierung der Stadtverwaltung, die in zunehmendem Maße von juristischen oder sonst fachlich vorgebildeten Kräften getragen wurde. Erster Ausdruck dieses Prozesses war die Gründung eines Stadtbauamts, das Aufgaben des Stadtausbaus und der Bauaufsicht von der staatlichen Verwaltung übernahm. 1839 wurde Balthasar Harres (1804-1868) als erster Stadtbaumeister eingestellt (1839-42), sein Nachfolger (1842-52) war Johannes Jordan (1796-1866).

Die stürmische Industrialisierung und damit einhergehend die starke Ausdehnung der Stadt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts brachte eine enorme Zunahme der Verwaltungstätigkeit und stellte neue Anforderungen. Erstmals wurden Fachämter gebildet: Finanz- und Armenverwaltungsbüro, Krankenversicherungsbüro, Steuerbüro, Standesamt und Stadtgärtnerei. Vom Stadtbauamt wurden 1886 die Tiefbauabteilung (Kläranlagen) und 1890 die Vermessungsabteilung als eigene Ämter abgespalten. Stadtreinigung und Müllabfuhr wurden erstmals organisiert. Elektrizitäts-, Wasser- und Gaswerk sowie Straßenbahn erhielten eigene Verwaltungen. Mit dem 1884 übernommenen Großen Woog gab es die erste städtische Badeanstalt, seit 1909 ergänzt durch das städtische Zentralbad. Erste Ansätze einer städtischen Sozialverwaltung entwickelten sich durch Errichtung der ersten Armen- und Altenhäuser (Alten- und Seniorenheime), der Volksküche und des Stadtkrankenhauses (Klinikum DA), die städtische Schulkommission war zuständig für etwa 120 Lehrkräfte, welche die etwa 4.000 Kinder an den Real-, Volks- und Mittelschulen unterrichteten (Schulwesen). Den ersten Ansatz einer städtischen Kulturverwaltung stellte die Übernahme der Volksbibliothek als „Öffentliche Lese- und Bücherhalle“ im Jahr 1897 dar, die Keimzelle der Stadtbibliothek. 1909 kam das Stadtmuseum hinzu.

Weimarer Republik und Nationalsozialismus
Mit der revidierten Städteordnung von 1919 wurde die Zahl der Stadtverordneten auf 60 erhöht, die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten auf vier, die sämtlich nach einigen Jahren die Amtsbezeichnung „Bürgermeister“ erhielten. Erstmals konnten nach der Stadtverordneten-Wahl desselben Jahres fünf Frauen in das Stadtparlament einziehen. Die Notlage der Bevölkerung und der Wirtschaft im und nach dem Ersten Weltkrieg zwang die Stadtverwaltung zu einer effektiver arbeitenden Struktur und machte die Schaffung neuer Ressorts notwendig. Das im Herbst 1917 neu geschaffene Wohnungsamt versuchte durch Wohnraumbewirtschaftung, Bau von Notwohnungen und Nutzung aufgegebener Kasernen der katastrophalen Lage auf dem Wohnungsmarkt Herr zu werden. Wohlfahrtsamt und zentraler Arbeitsnachweis (Wohlfahrtspflege) wurden errichtet. Mit Straßen- und Wohnungsbauprogrammen versuchte man, die allgemeine Situation zu verbessern. Für verstärkte Anstrengungen auf dem Gebiet des Wohnungsbaus wurde die Bauverwaltung vergrößert und besser organisiert.

Mit der Machtergreifung 1933 (Nationalsozialismus) wurde die Stadtverwaltung umgekrempelt und auf das Führerprinzip eingeschworen. Viele Beamte, darunter OB Rudolf Mueller und die Bürgermeister Heinrich Delp und Friedrich Ritzert, wurden entlassen, die Stadtverordnetenversammlung durch einen Stadtrat ersetzt, dessen Mitglieder sich Ratsherren nennen durften, aber bei ihren nur noch viermal jährlich stattfindenden Sitzungen lediglich zum Akklamationsorgan für den zum „Führer der Gemeinde“ bestellten OB Otto Wamboldt dienten, der mit seinen neu ernannten Beigeordneten die Geschicke der Stadt bis 1945 bestimmte.

Die Stadtverwaltung in der Nachkriegszeit
Nach der Besetzung DAs im März 1945 setzte die amerikanische Militärregierung zunächst eine provisorische Stadtverwaltung mit Ludwig Metzger an der Spitze ein, die ihren Sitz in der unzerstörten Eleonorenschule hatte. Am 14.05.1945 wurde zur Unterstützung des OB und der Dezernenten ein Stadtausschuss gegründet, der aus Vertretern von Berufsgruppen, der Kirche und der alten Parteien bestand und die Verwaltung beriet. Er löste sich nach der ersten Wahl zur wieder errichteten Stadtverordnetenversammlung am 26.05.1946 auf. Nach der Kommunalwahl 1948 führte die Stadt DA die Magistratsverfassung ein. Der Magistrat, die Stadtregierung, leitet seitdem die laufenden Verwaltungsangelegenheiten der Stadt und vertritt sie im juristischen Sinne. Dem Magistrat gehörten die hauptamtlichen Dezernenten und weitere ehrenamtliche Mitglieder an, die den Titel „Stadtrat“ tragen. Es dauerte bis Anfang der 1950er Jahre, bis die Stadtverwaltung wieder vollständig aufgebaut war. Die meisten Dienststellen entsprachen denen der Vorkriegszeit, da sich auch deren Aufgaben nicht geändert hatten, etwa Haupt-, Finanz-, Bau- und Sozialverwaltung, wenn auch die Bauverwaltung aufgrund der zu leistenden Wiederaufbauarbeit wesentlich vergrößert werden musste (zum Schulneubau siehe Schulwesen). Einige neu hinzugekommene Aufgaben bedingten jedoch die Gründung neuer Dienststellen, etwa der Denkmalschutzbehörde (Denkmalschutz und Denkmalpflege) und des Büros für Städteverschwisterung (Partnerstädte) und vor allem einer großen Abteilung zur Einführung der elektronischen Datenverarbeitung, welche die Verwaltungsarbeit revolutioniert hat. Das Kultur- und das Sportamt, das Institut für Naturschutz, das Internationale Musikinstitut, das Jazz-Institut und das Amt für Interkulturelles und Internationales gehören ebenso zu den Neugründungen wie das Amt für Wirtschaftsförderung. Andere traditionelle städtische Dienststellen verschwanden dafür wie die Stadtküche, der städtische Bauhof und das Amt für Landwirtschaft und Forsten (die frühere Güterverwaltung) und die Stadtgärtnerei. Die Verwaltungen des Gas- und Wasserwerks wurden der neu gegründeten Südhessische Gas und Wasser AG (Entega) übertragen. Die Polizei, seit 1945 als kommunale Einrichtung auch eine Behörde der Stadtverwaltung, wurde 1972 wieder in den Landesdienst überführt. Allerdings blieben die der Polizeiverwaltung angegliederten Abteilungen Melde-, Ausländer- und Passwesen, Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle sowie Ordnungswesen in kommunaler Verwaltung.

Die Rechtsgrundlage für die Arbeit von Magistrat und Verwaltung bildet neben der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Hauptsatzung der Stadt, die erstmals 1946 verabschiedet wurde und den Aufbau der Verwaltung, die Zusammensetzung von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung und ihr Verhältnis zueinander regelt. Daneben untersteht die Stadtverwaltung der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidenten. Jede Stadt hat nach der HGO eine Hauptsatzung zu erlassen, gewissermaßen das Grundgesetz der Verwaltung. Auch alle weiteren Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft können durch Satzungen geregelt werden, welche die Stadtverordnetenversammlung beschließen muss. In DA sind alle Satzungen (oder auch Ordnungen) in der Sammlung des Stadtrechts zusammengefasst. Am 30.08.1976 wurde in die HGO der Bürgerentscheid aufgenommen. Die Bürger können über wichtige Angelegenheiten der Stadt eine solche Entscheidung beantragen (Bürgerbegehren). Die HGO regelt die Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid.

Lit.: Engels, Peter: Die Insignien der Stadt Darmstadt: Siegel, Wappen, Fahne, Amtszeichen und Amtskette, Goldenes Buch. In: Aus Überrest und Tradition. Festschrift für Anna-Dorothee von den Brincken, hrsg. von Peter Engels, Lauf a.d. Pegnitz 1999, S. 309-312, Engels, Peter: Geschichte Bessungens, Darmstadt 2002 (Darmstädter Schriften 83), S. 140-143; Darmstadts Geschichte. Fürstenresidenz und Bürgerstadt im Wandel der Jahrhunderte, von Friedrich Battenberg, Jürgen Rainer Wolf, Eckhart G. Franz, Fritz Deppert. Gesamtredaktion: Eckhart G. Franz, Darmstadt 1980, 2. Aufl. 1984, S. 108-112, 234-240, 308f.; Haupt, Georg: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Darmstadt, 2 Bde., Darmstadt 1952-54, S. 18; Verwaltungsberichte der Stadt Darmstadt 1876-1968; Dotzert, Roland: Die Darmstädter Kommunalpolitik seit 1945. Mit einem Abriss der Darmstädter Verwaltungsgeschichte von Peter Engels, Darmstadt 2007 (Darmstädter Schriften 91).