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Richtstätten

Für die Höhere oder Blutgerichtsbarkeit in DA und Umgebung und damit auch für die Vollstreckung von Todesstrafen waren die Zent- oder Landgerichte zuständig, die sich vermutlich im 13. Jahrhundert aus älteren Gerichtsformen entwickelt hatten (Gerichtsbarkeit). Sie wurden vom Landesherrn eingesetzt, den Grafen von Katzenelnbogen und nach 1479 den Landgrafen von Hessen. DA und Bessungen bildeten eine gemeinsame Zent und besaßen einen gemeinsamen Galgen, der sich zwischen beiden Orten an der Stelle befand, an der heute das Teehäuschen im Wolfskehlschen Garten steht. Die ersten Hinrichtungen durch den Strang am Galgen sind aus den Jahren 1469, 1483 und 1486 überliefert. Georg I. setzte nach 1567 die Zentralisierung der Blutgerichtsverfahren in DA durch, sodass jetzt auch auswärtige Straftäter in DA hingerichtet wurden. Zu dieser Zeit wurde für 18 Gulden ein neuer Galgen errichtet. Neben dem Galgen befand sich auch das Rad, auf dem Delinquenten durch Rädern getötet wurden. Außer dem Galgenberg gab es weitere Richtstätten: Auf dem Schießberg sowie in der Gegend der St. Ludwigskirche und der oberen Wilhelminenstraße fanden Hinrichtungen mit dem Schwert statt, ebenso auf dem Zimmerplatz vor dem Bessunger Tor (Stadttore). Auf dem Marktplatz erfolgten Hinrichtungen durch Hängen, mit dem Schwert und später durch Erschießen. Hier fanden vermutlich zur Zeit Georgs I. auch Hexenverbrennungen statt (Hexenverfolgung). Über Art und Ort der Hinrichtungen geben in den meisten Fällen die Kirchenbücher Auskunft. Zwischen 1640 und 1733 sind die Hinrichtungen von knapp 50 Personen auf den verschiedenen Richtstätten bekannt. Bei der Anlage der Annastraße fand man Mitte des 19. Jahrhunderts die Gerippe einiger am Schießberg Hingerichteter. 1814, 1816, 1836 und 1837 fanden, jeweils auf der Lichtwiese in der Nähe einer Kiesgrube, noch letzte öffentliche Hinrichtungen statt. Ab 1853 wurden in den Provinzen Oberhessen und Starkenburg Hinrichtungen nur noch innerhalb der Gefängnismauern vollzogen, um ihnen den Volksfestcharakter zu nehmen.

Auf dem Marktplatz standen auch die Strafinstrumente für Strafen, die durch öffentliches Ausstellen der Delinquenten abgebüßt wurden. Im „Driller“, der aussah wie ein großer runder Vogelkäfig, wurden vorzugsweise Markt- und Felddiebstähle geahndet, indem man den Täter schnell im Kreis drehte. Auf dem „Esel“, einem mit scharfem Rücken versehenen und vorne eselskopfförmig geschnitzten Balken, mussten Straffällige einige Zeit ihre Strafen „absitzen“. Ein Wippgalgen wurde dazu genutzt, die Täter mit rückwärts gebundenen Händen schnell auf und ab zu ziehen. Auf dem Lasterstein, einer Art Tribüne, mussten Delinquenten an Markttagen einige Stunden lang angekettet, mit gebundenen Händen und einer gelben Narrenkappe auf dem Kopf stehen. Alle diese Strafen wurden als öffentliche Zurschaustellung unter dem Hohngelächter der Zuschauer vollzogen. Ein weiteres Strafinstrument stand am Kleinen Woog, der Schnellkorb, mit dem nur Frauen bestraft wurden. Dieser Korb hing an einem Balken und wurde mehrfach schnell ins Wasser getaucht und wieder herausgezogen.

Lit.: Engels, Peter: Geschichte Bessungens, Darmstadt 2002 (Darmstädter Schriften 83), S. 33-35, 73-75; Walther, Philipp A.: Darmstadt, wie es war und wie es geworden ist. Neue Bearbeitung des „Darmstädter Antiquarius“, Darmstadt 1865, S. 144f.; Walther, Philipp A.: Darmstädter Historische Kleinigkeiten, Darmstadt 1879, S. 212-216; Bürger, Udo: Die spektakulärsten Kriminalfälle in Hessen. Von Würgengeln, Holzfrevlern und Kindsmördern, Erfurt 2016.