Stadtlexikon Darmstadt

Logo Darmstadt

Ratsherrnbrüderschaft

(bis 1725 „Ratsbrüderschaft“) Im 17. und 18. Jahrhundert wurden in DA sieben so genannte „Brüderschaften“ gegründet, alle zum Zweck der brüderlichen Unterstützung der Mitglieder untereinander, besonders bei Todesfällen. Über fünf von ihnen, die 1661 gegründete Offiziersbrüderschaft, die 1735 gegründete Schneiderbrüderschaft, die 1751 gegründete Schumacherbrüderschaft, die Ackerbrüderschaft und die Israelitische Brüderschaft, ist nicht viel bekannt. Die älteste, bekannteste und vornehmste der Brüderschaften war die am 15.08.1625 von 13 Darmstädter Ratsherren und angesehenen Bürgern im Rathaus gegründete Ratsherrnbrüderschaft. Wie bei den anderen Brüderschaften stand auch hier der Gedanke gegenseitiger Hilfe bei Beerdigungen im Vordergrund, um die teils horrenden Kosten gemeinsam zu tragen. Wenn ein Bruder oder dessen Frau gestorben war, organisierte die Bruderschaft die Beerdigung, stellte die Sargträger und das Leichentuch (1625 waren zwei Leichentücher für Erwachsene und zwei für Kinder beschafft worden). Alle Brüder waren verpflichtet, im Trauerzug mitzumarschieren. Nichterscheinen „bei der Leich“ wurde mit Geld- oder Weinstrafen geahndet. Zum 100-jährigen Bestehen 1725, das man besonders feierlich beging, wurde die Ratsherrnbrüderschaft von Landgraf Ernst Ludwig privilegiert. Die Leitung hatten der Ober-Ältesten und sechs Vorsteher. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts unterhielt die Ratsherrnbrüderschaft einen eigenen Leichenwagen.

1664 gründeten 24 Bürger eine weitere Brüderschaft: die Hofbrüderschaft, deren Mitglieder hauptsächlich Hofdiener aller Schichten waren und die sozusagen eine „Ausgründung“ aus der Ratsherrnbrüderschaft war. Sie diente gleichen Zwecken wie die Ratsherrnbrüderschaft. Die Kasse der Hofbruderschaft, die Leichentücher und sonstiges Inventar wurden von zwei Ältesten verwahrt, die auch die Anwesenheit bei Begräbnissen und Sitzungen kontrollierten. Aus reinen Vereinen zur gegenseitigen Hilfe bei Beerdigungen entwickelten sich die Brüderschaften zu einer Art Sterbekasse auf Gegenseitigkeit, die auch den Hinterbliebenen Geldsummen auszahlten. Später gingen die Brüderschaften auch bei Begräbnissen von Nichtmitgliedern mit und ließen sich dafür mit 1 Gulden bezahlen, was den Mitgliedern die Bezeichnung „Grillengreiner“ (Grillen = Gulden) eintrug. Auch die Hofbrüderschaft schaffte nach der Eröffnung des Friedhofs an der Nieder-Ramstädter Straße einen eigenen Leichenwagen an. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wandelte sich die Hofbrüderschaft allmählich zu einer Handwerkerbrüderschaft und dann zu einer reinen Vereinigung von Schreinern, die sich 1907 eine entsprechende neue Satzung gab. 1923 löste sie sich auf, nachdem das Vermögen der Inflation zum Opfer gefallen und somit der Vereinszweck nicht mehr durchführbar war. Die Ratsherrnbrüderschaft, die auch mit erheblichen Schwierigkeiten, etwa durch neue Friedhofssatzungen und die Konkurrenz von Leichenbestattern, zu kämpfen hatte, überstand diese Zeit mit Mühe, musste jedoch ihren Leichenwagen wegen der ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse 1925 aufgeben. Nach der letzten Jahresversammlung am 15.08.1933, dem 308. Jahrestag der Gründung, löste sich die Ratsherrnbrüderschaft auf.

Lit.: Diehl, Wilhelm: Aus der Geschichte der Darmstädter Hofbrüderschaft. In: Ders.: Alt-Darmstadt. Kulturgeschichtliche Bilder aus Darmstadts Vergangenheit, Friedberg 1913, S. 79-92; Müller, Adolf: Aus Darmstadts Vergangenheit, 2. Auflage, Darmstadt 1938, S. 158; Luckow, Ernst: Die Ratsherrnbrüderschaft. Vortrag vor der Vereinigung Alt-Darmstadt, Sonderdruck (um 1960).