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Günderrode, Friedrich Justinian Freiherr von

Jurist, Schriftsteller
* 01.02.1765 Frankfurt/Main
† 11.11.1845 Darmstadt
Friedrich Justinian Freiherr von Günderrode, der aus einer alten Frankfurter Familie stammte, begann 1783 das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Marburg, das er in Göttingen bis 1787 fortsetzte. Am 30.04.1787 wurde er von Landgraf Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt zum Regierungsassessor ernannt, 1791 zum Regierungsrat befördert. 1796 vermählte er sich in zweiter Ehe mit Karoline von Kettelhodt, nachdem seine erste Ehefrau Charlotte von Stallburg 1792 im Wochenbett verstorben war. 1813 wurde er Mitglied des Hofgerichts der Provinz Starkenburg, 1817 trat er dem Oberappellationsgericht in DA bei, dem er ab 1830 als zweiter, ab 1833 als erster Präsident vorstand. Zu seinem 50-jährigen Dienstjubiläum verlieh ihm die Landesuniversität Gießen 1837 den Ehrendoktortitel beider Rechte. Wegen eines Augenleidens ließ er sich 1841 in den Ruhestand versetzen. Neben zahlreichen Neben- und Ehrenämtern trat Günderrode auch als Botaniker sowie als Mitautor eines Buchs über „Die Pflaumen“ (1804-1808) hervor. Er war lange Jahre Präsident des Gartenbauvereins, aber auch Vorstand der 1833 begründeten ältesten Kleinkinderschule, zu deren Bestem er 1844 seine gesammelten Dichtungen mit einem Schauspiel, Gedichten und Erzählungen herausgab.

Lit.: Hessische Biographien. In Verbindung mit Karl Esselborn und Georg Lehnert hrsg. von Hermann Haupt, Darmstadt 1918-1934, Bd. 2, S. 265-267.