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Ehrenbürgerrecht

Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung, welche die Stadt DA zu vergeben hat. Es kann Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um die Stadt besonders verdient gemacht haben. Über die Verleihung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Besondere Vorrechte sind mit der Verleihung nicht verbunden. Die seitherigen Ehrenbürger sind: Edmund Jakob Külp (Verleihung am 10.02.1848); Philipp Keil (1790-1874; 01.08.1850); James Hobrecht (1825-1902; 24.02.1881); Otto von Bismarck (1815-1898; 27.03.1890); Maximilian von Heyl (17.07.1924); Arnold Mendelssohn (20.11.1930); Ludwig Hoffmann (30.07.1932); Adolf Hitler (1889-1945; Verleihung am 20.04.1939, Aberkennung durch die erste frei gewählte Stadtverordnetenversammlung am 26.06.1946); Rudolf Mueller (04.08.1949); Theodor Heuss (22.10.1955); Kasimir Edschmid (05.10.1960); Christian Stock (28.08.1964); Ludwig Engel (14.01.1971); Ludwig Metzger (10.06.1976).

Ausweislich des Verwaltungsberichts der Stadt DA aus dem Jahr 1880/1881 und einer Notiz in der Darmstädter Zeitung vom 16.03.1881 war Zar Alexander II. von Russland ebenfalls Darmstädter Ehrenbürger, somit der erste Träger dieser Würde. Hinweise auf den Zeitpunkt der Verleihung wurden bisher nicht gefunden.