Stadtlexikon Darmstadt

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Kleinschmidt, Johannes

Jurist, Kanzler
* 1536 Kassel
† Juni/Juli 1587 Darmstadt
Nach dem Besuch der städtischen Gelehrtenschule in Kassel studierte Johann Centmeier gen. Kleinschmidt ab 1553 Rechtswissenschaften an der Universität in Marburg. Anschließend bildete er sich in Italien fort. In Basel erwarb er die Doktorwürde. Ab 1567 war Kleinschmidt Rat in der Kanzlei Landgraf Wilhelms IV. von Hessen-Kassel und vertrat die vier Landgrafschaften Hessens auf den Reichstagen in Augsburg und Regensburg. Von 1571 an stand er als Kanzler in Diensten der Gräfin von Bentheim-Tecklenburg, bis er von Landgraf Georg I. 1574 nach DA berufen wurde. Hier machte sich Kleinschmidt als erster Kanzler um den Aufbau der Verwaltung der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt verdient. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehörte die Überarbeitung des vom übrigen Hessen abweichenden Rechts der Grafschaft von Katzenelnbogen. Das von ihm geschaffene einheitliche Landrecht trat 1591 in Kraft und blieb im Wesentlichen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wirksam. 1980 wurde der über die Holzstraße führende Kleinschmidt-Steg nach ihm benannt.

Lit.: Sabais, Heinz Winfried (Hrsg.): Vom Geist einer Stadt. Ein Darmstädter Lesebuch, Darmstadt 1956, S. 20f.