Stadtlexikon Darmstadt

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Gagern, Heinrich Freiherr von

Staatsmann
* 20.08.1799 Bayreuth
† 22.05.1880 Darmstadt
Vater Hans Christoph von Gagern (1766-1852), der an sich in nassauischen Diensten stand, zuletzt als niederländischer Gesandter für Luxemburg auf dem Frankfurter Bundestag, ließ sich aufgrund seines Stammguts in Rheinhessen 1820 in den Darmstädter Verfassungs-Landtag wählen und hatte hier, seit 1829 Lebenszeit-Mitglied der Ersten Kammer, als Gesinnungsfreund des Freiherrn vom Stein einen gewissen Einfluss; er lebte aber vorwiegend auf seinem Gut im Rheingau, wo er für die jüngeren Liberalen zum „Weisen von Hornau“ wurde. Zu diesen gehörte auch Sohn Heinrich, der noch als Kadett am letzten Feldzug gegen Napoleon teilgenommen und sich als Student und Burschenschafter in Heidelberg und Jena für die neue Einheits- und Reformbewegung begeistert hatte. Auf Empfehlung des Vaters trat er nach den notwendigen Examen in die hessische Verwaltung ein. Seine erste Ehe mit Luise von Pretlack schien den zum Kammerjunker ernannten Gagern auch mit dem Darmstädter Hof zu verknüpfen, doch ließ er sich 1832 gegen die Reaktionspolitik seines Ministers du Bos du Thil in den Landtag wählen und wurde hier zum Sprecher der konstitutionellen Opposition. Als man ihm den notwendigen Urlaub verweigerte, verzichtete er auf seine Stelle als Regierungsrat, schied aber gleichwohl 1836 aus dem zunehmend geknebelten Landtag aus und zog sich als Gutsbesitzer ins rheinhessische Monsheim zurück.

Seit 1845 Präsident des Landwirtschaftlichen Vereins, kehrte er mit dem Erstarken des Liberalismus 1847 in den Landtag zurück und organisierte im Oktober die Heppenheimer Versammlung der südwestdeutschen Konstitutionellen. Der hier beschlossene Antrag auf Einberufung eines deutschen Nationalparlaments, den Gagern am 28.02.1848 im Darmstädter Landtag einbrachte, wurde unter dem Eindruck der Pariser Ereignisse zum Revolutions-Signal. Am 05.03.1848 übernahm Gagern die Leitung des neu gebildeten Staatsministeriums in DA, folgte aber schon am 18.05. der Wahl zum Präsidenten der Frankfurter Nationalversammlung. Seit dem 18.12.1848 Ministerpräsident der provisorischen Reichsregierung, erreichte er mit seinem „kühnen Griff“ im März 1849 einen „kleindeutschen“ Verfassungskompromiss und die Kaiserwahl des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV., deren Ablehnung das Paulskirchen-Projekt endgültig scheitern ließ. Auch das Nachspiel der Gothaer Versammlung wie das Erfurter „Unionsparlament“ im April 1850 blieben ohne Erfolg. Die Meldung Gagerns zum Revolutionsheer in Schleswig-Holstein war nur Demonstration. Neuer Wohnsitz wurde Heidelberg, wo Gagern die Biografie des 1848 als Befehlshaber der Bundesintervention in Baden gefallenen Bruders Friedrich schrieb. In der vom italienischen Vorbild neu belebten Einigungsdebatte wurde der jetzt erneut „großdeutsche“ Gagern 1863 hessischer Gesandter in Wien, wo der jüngere Bruder Max seit 1855 als Ministerialrat in der österreichischen Staatskanzlei wirkte. Nach der Entscheidung von 1866 abermals in den Darmstädter Landtag gewählt, hat er die mit der Kaiserproklamation 1871 vollzogene Reichsgründung trotz mancher Bedenken begrüßt. Seit der endgültigen Rückkehr aus Wien im Folgejahr lebte er im „Ruhestand“ in DA, wo er nach dem Tod ein städtisches Ehrengrab auf dem Alten Friedhof erhielt.1953 wurde die Gagernstraße in DA nach ihm benannt.

Lit.: Neue Deutsche Biographie. Hrsg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 6, S. 32-36; Wentzcke, Paul: Heinrich von Gagern. Vorkämpfer für deutsche Einheit und Volksvertretung, Göttingen 1957; Ders. und Klötzer, Wolfgang (Bearb.): Deutscher Liberalismus im Vormärz. Heinrich von Gagern. Briefe und Reden 1815-1848, Göttingen 1959; Dvorak, Helge: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft, Bd. I: Politiker, Teil 2, Heidelberg 1999, S. 97f.; Darmstädter Ehrengräber, Darmstadt 2016 (Darmstädter Schriften 105), S. 69-72.