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Ausländerbeirat

Nach der Hessischen Gemeindeordnung ist in Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat einzurichten. Die 21 ehrenamtlichen Mitglieder werden von den ausländischen Einwohnern für fünf Jahre gewählt. Der Beirat, erstmals gewählt am 07.05.1989, tagt im Regelfall öffentlich und vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner gegenüber der Stadt. Er berät den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, und fördert die sozialen, religiösen und kulturellen Aktivitäten der ausländischen Einwohner zur guten Verständigung zwischen allen Einwohnern.