Stadtlexikon Darmstadt

Logo Darmstadt

Denkmalschutz und Denkmalpflege

sind im Hessischen Denkmalschutzgesetz (HDSchG) vom 23.09.1974 in der Fassung vom 15.09.1986 geregelt. Danach sind die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu erhalten und zu pflegen. Kulturdenkmäler können sein: Wohnhäuser, Geschäftshäuser, Gebäudegruppen, Wandgemälde, fürstliche, kirchliche und Verkehrsbauten, Straßen, Brücken, Türme, Keller, Tunnel, Bunker, Brunnen, Grab- und Kunstdenkmäler, an deren Erhaltung aus künstlerischen, geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Kulturdenkmäler müssen einer abgeschlossenen Stilepoche angehören. Der Zeithorizont beträgt ungefähr 30 Jahre. Das bedeutet, dass im Laufe der Zeit die Zahl der Denkmäler zunehmen wird, weil neue Stilepochen nachwachsen. Die zurzeit jüngsten Kulturdenkmäler sind exemplarische Bauten der 1950er Jahre, wie beispielsweise die Meisterbauten. Die Denkmalschutzbehörden haben primär die Aufgabe, die Kulturdenkmäler vor Zerstörung und Veränderung zu bewahren, stehen aber auch den Eigentümern, Architekten und Handwerkern als Berater zur Seite, wenn ein denkmalgeschütztes Objekt saniert oder umgebaut wird. Das Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden beschäftigt sich hauptsächlich mit der Erkennung und Erfassung von Kulturdenkmälern und übernimmt  Beratungsaufgaben. Die Denkmalschutzbehörden erhalten Unterstützung von den Denkmalbeiräten, in denen sachkundige und unabhängige Bürgerinnen und Bürger sowie Mitglieder der ins Parlament gewählten politischen Parteien vertreten sind.

In DA gibt es ungefähr 2.300 denkmalgeschützte Objekte vom 13. Jahrhundert bis etwa 1960. Sie sind in der Denkmaltopographie von 1994 verzeichnet. Dieses Werk wurde von der Darmstädter Denkmalschutzbehörde in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Laufe von sieben Jahren erarbeitet und dient als wichtigste Arbeitsgrundlage in der Denkmalpflege für die Behörden und alle Interessierten. Denkmalpflegerische Themen, die DA von anderen Städten und Gemeinden unterscheidet, sind der Jugendstil auf der Mathildenhöhe, die Meisterbauten, das Kleinmosaikpflaster (Mosaikpflaster) auf vielen Gehwegen DAs und die Kunst am Bau in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Denkmalschutzbehörde DA versucht durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit die Denkmaleigentümer und interessierte Bürger von der Bedeutung des Denkmalschutzes zu überzeugen und sie für die Aufgaben der Denkmalpflege zu gewinnen. Führungen zu verschiedenen Stadtgebieten und Themen sowie Vorträge, Broschüren, Faltblätter, Plakate und Kalender werden laufend angeboten. In DA hat Denkmalschutz eine lange Tradition. Der Baumeister Georg Moller überzeugte 1818 Großherzog Ludewig I., den Schutz historischer Gebäude zu einer öffentlichen Angelegenheit zu machen. Dieser erließ daraufhin 1818 das erste Denkmalschutzgesetz Deutschlands. Durch das Engagement Mollers wurde die Torhalle der karolingischen Benediktinerabtei in Lorsch, erbaut um 800, vor dem Abriss bewahrt; sie wurde 1991 von der UNESCO in die Liste des geschützten Weltkulturerbes aufgenommen. Großherzog Ernst Ludwig erließ am 16.07.1902 das erste moderne Denkmalschutzgesetz.

Lit.: Hessisches Denkmalschutzgesetz 15.09.1986, Gesetz- und Verordnungsblatt, Bd. 1, S. 269; Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Hessen. Stadt Darmstadt. Hrsg. vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Zusammenarbeit mit dem Magistrat der Stadt Darmstadt – Denkmalschutzbehörde – Braunschweig, Wiesbaden 1994.